FAQ Förderung

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns rund um das Thema Förderung erreichen.

Liegendes Leuchtreklamen-Fragezeichen

Foto: Unsplash/Jon Tyson

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Nationale Förderung

  1. Ohne Teilnehmerliste, und damit einen Maßnahmenbezug, fehlt die Fördergrundlage. Sie können nur aus dem allgemeinen Geschäftsstellenhaushalt beglichen werden, soweit sie nicht einer Maßnahme zuzuordnen sind und dort abgerechnet werden können.

  2. Werden Seminare / Arbeitstagungen als Webinare oder Videokonferenzen abgehalten und es muss entsprechende Hardware angeschafft werden, so ist die Anschaffung förderfähig.

    Voraussetzung dafür ist es, dass es sich bei den damit verbundenen Projekten um Angebote handelt, die die Stärkung von digitalen Kompetenzen und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen und deren bewussten, kritischen und kreativen Umgang mit Medien zum Ziel haben. Dazu ist die Hardware zweckgebunden in einen längerfristigen Prozess eingebunden; beispielsweise, wo eine sich immer wiederholende Miete von Hardware den Geldgeber mehr kosten würde, als die einmalige Anschaffung für die Projektarbeit.

  3. Die notwendige Angabe der Funktion in der Jugendhilfe soll sich nicht vom Titel der Maßnahme, sondern von der Herkunft des Teilnehmers ableiten. Sie muss einen Bezug zur Jugendarbeit erkenntlich werden lassen (die Angabe von lediglich kirchlichen Funktionen, soweit sie nicht durch die Programmausschreibung mit erfasst werden, genügt nicht).

    Beispiel: Jugendbildungsreferent, Jugenddiakon, Jugendgruppenleiter sind Funktionen, die ohne Zweifel mit Jugendbildung zu tun haben. Genauer zu definieren wäre insofern: Pastor, Diakon, Seelsorger, Sozialarbeiterin, Gemeindehelferin. Diese Funktionen stehen nicht zwingend mit der Jugendarbeit in Verbindung.

  4. Gefördert werden fünf Netzwerkstellen, welche der Trägergruppe angeschlossen sind und bei dem Evaluationsverfahren der Evangelischen Trägergruppe für gesellschaftspolitische Jugendbildung (et) mitwirken.

  5. A, A1-Z, A6-Z, A-K1, A-K3, A3/A3-Z, Anlage zum Antrag_alle Aktivitäten. Formulare finden Sie im „KJP-Förderprogramm Politische Bildung“, unter Download und Links.

  6. V, V1-Z, V1-Pf, V-K1, V-K3, V3-Z, V6-Z, bei Änderungen auch P3, P2, V-Bli, Anlage zum VWN_alle Aktivitäten, Anlage zum VWN_Kurse u. AT. Formulare finden Sie im „KJP-Förderprogramm Politische Bildung“, unter Download und Links.

  7. Änderungen zu den beantragten Kursen, Projekten und Personal sind umgehend formlos anzuzeigen.

  8. Spätestens zum 14. Februar eines laufenden Jahres.

  9. Spätestens zum 31. Januar des Folgejahres.

  10. Spätestens sechs Wochen nach Ende der Maßnahme bzw. des Projekts.

  11. Zu den Personalkosten werden auf der Grundlage eines genehmigten Stellenplans Zuschüsse angelehnt an die Festbetragsfinanzierung gewährt. Voraussetzung ist jeweils eine genehmigte Personalstelle. Die gewünschten Zuwendungen sollen in einem angemessenen Verhältnis zu der gesamten Tätigkeit des Trägers im Rahmen der Jugend­hilfe stehen.

  12. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt jährlich ein Schreiben mit den jeweils aktuellen Personalkostenfördersätzen heraus. Sie finden es zum Download auf unserer Internetseite. Den Link hierzu finden Sie auf unserer Internetseite „KJP-Förderprogramm Politische Bildung“, unter Links.

  13. Es handelt sich dabei um Projekte, die ihrer Art nach keine Kurse, Arbeitstagungen, Modellvorhaben oder Sondervorhaben sind. Sie können als Kleinaktivitäten mit einem Zuschuss von bis zu € 1.000, Medienvorhaben bis € 3.000, gefördert werden.

  14. Kurse sind Veranstaltungen mit überwiegendem Lehr- oder Fortbildungscharakter. Arbeitstagungen sind Veranstaltungen mit einem ausgewählten Teilnehmerkreis, der die fachliche Arbeit des Trägers konzipiert, plant, umsetzt oder auswertet. Die Finanzierung erfolgt mit Festbeträgen.

  15. Sonstige Aktivitäten sind keine Arbeitstagungen und keine Kurse. Sie gehen aufgrund ihrer Art oder ihres Volumens an Teilnehmerzahlen oder Kosten deutlich über den Rahmen der festbetragsfinanzierten Projekte hinaus. In aller Regel sind es Tagungen, Konferenzen, Wettbewerbe, aber auch Druck-/Medienerzeugnisse. Die Finanzierung erfolgt wie bei den Kleinaktivitäten auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans.

  16. „Merkblatt Belegführung“ finden Sie auf unserer Internetseite „KJP-Förderprogramm Politische Bildung“, unter Downloads

Internationale Förderung

  1. Eine deutsche Gruppe trifft sich mit einer oder mehreren gleichstarken ausländischen Partnern und führt mit dem Partner/den Partnern ein vorher vereinbartes Programm durch. Auf beiden Seiten muss eine feste Partnergruppe bestehen. Die Gruppen planen und führen den Austausch gemeinsam durch.

  2. Im Grunde eine andere Form der Jugendbegegnung, dessen Ziel neben der inhaltlichen Arbeit zusätzlich in der Arbeit in einem gemeinnützigen Projekt, wie z. B. Renovierungsarbeiten oder die Gestaltung von Außenanlagen, besteht. Die Projektarbeit steht hier im Vordergrund.

  3. Fachkräftemaßnahmen sind Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der Erarbeitung neuer Konzepte, der Pflege und Vertiefung der Partnerschaft sowie der jugendpolitischen Beziehungen.

  4. Bei Jugendbegegnung können Kinder- und Jugendliche im Alter zwischen 8 und 26 Jahren gefördert werden.

    Bei Fachkräftemaßnahmen gibt es keine Altersgrenzen, es muss aber eine Funktion in der Jugendhilfe vorliegen.

  5. Generell gilt, je Gruppe können zwei Leitende über 26 Jahren berücksichtigt werden. Das jeweilige Leitungsteam muss dabei aus einer Frau und einem Mann bestehen.

    Für Kinderbegegnungen kann ein höherer Leitungsschlüssel berücksichtigt werden.

    Bei Begegnungen mit Jugendlichen mit Handicap gilt, pro Jugendlichem mit Handicap kann ein*e Leitende*r/Betreuer*in über 26 Jahren, der*die gefördert werden kann.

  6. Tagegelder gibt es bei Maßnahmen in Deutschland. Für Jugendbegegnungen betragen sie 24 Euro pro Tag und TN, für Fachkräftemaßnahmen 40 Euro pro Tag und TN.

  7. Leider stellt der Bund der Zentralstelle aej nicht aureichend Mittel zur Verfügung, sodass die Mittel quotiert werden müssen.

  8. Für Begegnungen innerhalb von Europa werden die Kilometer nach Google Maps berechnet (einfache Strecke) mal 0,12 Euro mal Teilnehmenden. Z. B. Hannover – Rom, 1.575 Kilometer * 0,12 Euro = 189 Euro höchstmögliche Förderung je Teilnehmenden.

    Für Begegnungen außerhalb von Europa werden die Kilometer nach luftlinie.org berechnet (einfache Strecke) mal 0,08 Euro mal Teilnehmenden. Z. B. Hannover – New York, NY, USA, 6.089 Kilometer * 0,08 Euro = 487 Euro höchstmögliche Förderung je Teilnehmenden.

    Für Begegnungen mit Israel und Palästina gilt ein Festsatz von max. 360 Euro.

  9. Eine Fahrtkostenerstattung ist nur für sog. Entwicklungsländer vorgesehen. Eine Auflistung der Länder finden Sie in der DAC – Liste.

    Für Begegnungen mit Israel und Palästina in Deutschland werden max. 280 Euro in die Berechnung einbezogen.

  10. Nein, der Fahrtkostenzuschuss ist zweckgebunden. Gelder dürfen nicht umgewidmet werden und es darf nicht zu einer Überfinanzierung kommen.

  11. Die Tage werden in die Berechnung mit einbezogen, wenn an den Tagen auch Programm durchgeführt wurde. Die einfache An- und/oder Abreise kann nicht mit Tagegeldern gefördert werden.

  12. Es ist ein Programm, der der Prioritätensetzung und der besonderen Bewilligung des Bundesjugendministeriums unterliegt. Hieraus geförderte Projekte haben besondere jugendpolitische Bedeutung und sind zwischen Regierungen abgesprochen.

    Projekte mit Partnern aus China (CHN), der Tschechischen Republik (CZE), Russland (RUS), Israel (ISR) und Griechenland (GRC) werden als Sonderprogramme gefördert.

  13. Begegnungen mit Polen und Frankreich werden über das Deutsch-Polnische bzw. Deutsch-Französische Jugendwerk gefördert.

  14. Nein, Reisen ohne feste Partnergruppe können aus dem KJP nicht gefördert werden.

  15. Mitglieder der aej und deren Untergliederungen, also Gruppen der Evangelischen Jugend von der Gemeinde- bis zur Landesebene sowie der Werke und Verbände, Freikirchen und der Evangelischen Studierendengemeinden. Bei Sonderprogrammen mit China, Israel, Griechenland, Russland und der Tschechischen Republik sind auch andere Träger aus der evangelischen Kinder- und Jugendhilfe antragsberechtigt. Schulen und Hochschulen sind grundsätzlich ausgenommen.

  16. Für die Sonderprogramm ISR; RUS, CZE, CHN, GRC: Datenblatt A (Excel Datei mit 2 Mappen), eine Projektbeschreibung nach Muster, ein geplantes Tagesprogramm.

    Für alle anderen Länder: Datenblatt A mit Tagungshinweisen (Excel Datei mit 3 Mappen), ein geplantes Tagesprogramm.

    Die Datenblätter sind auf den hier verlinkten Seiten zu finden.

  17. Das vollständig ausgefüllte Datenblatt V, das Original der vollständig ausgefüllten und von den Teilnehmer*innen unterschriebenen TN-Liste (im Ausland von  den deutschen TN; im Inland von den deutschen und den ausländischen TN; bei Begegnungen mit Israel sowohl im In- als auch im Ausland von den deutschen und israelischen TN – in allen Fällen unbedingt das offizielle KJP-Formular verwenden), das tatsächlich durchgeführte Tagesprogramm (Formblatt), eine Belegliste (vollständige Liste der Ausgaben: Betrag, Datum, Grund der Auszahlung; bei Beträgen in anderen Währungen in Euro umgerechnet)

  18. Ja, auf beiden Seiten muss eine feste Partnergruppe feststehen. Die Gruppen planen und führen den Austausch gemeinsam durch.

  19. Die reisende Gruppe zahlt ihre Reisekosten, die empfangene Gruppe übernimmt die Kosten vor Ort.

  20. Nein, der Fahrtkostenzuschuss ist zweckgebunden für die direkte Hin- und Rückreise und muss daher ausgezahlt werden. Die Ausgaben sind zu dokumentieren.

  21. Eine Rückbegegnung ist Teil des Gesamtprogramms und wird im Weiterleitungsvertrag zur Planung und Weiterführung der Begegnung festgehalten.

  22. Buchungen die vor Antragstellung getätigt werden, können bei der Berechnung der Maßnahme nicht berücksichtigt werden. Wir müssen hier einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ beim Bundesverwaltungsamt beantragen, erst nach Genehmigung dürfen Sie buchen. Daher kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig!

  23. Für die Sonderprogramm ISR, RUS, CZE, CHN muss der Antrag am 01.09. des Vorjahres vorliegen. Für das Sonderprogramm GRC kann auch noch im laufenden Jahr ein Antrag gestellt werden. Für den deutsch-französischen Jugendaustausch muss der Antrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Für Maßnahmen deutsch-polnischen Jugendaustausches muss der Antrag spätestens 3 Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme der aej vollständig vorliegen. Für alle anderen Austauschländer muss der Antrag spätestens am 1. November des Vorjahres vorliegen.

  24. Ja, dies ist möglich. Sie können als Kleinaktivitäten mit einem Zuschuss von bis zu € 1.000, Medienvorhaben bis € 3.000, gefördert werden.

International und national

  1. Der Zuwendungszeitraum für eine Maßnahme läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres, in dem das beantragte Projekt stattfindet. Vor der Zuwendungszusage dürfen keine Buchungen vorgenommen werden.

    Sollten aus Kosten- oder Termingründen bereits im Vorjahr zum Beispiel Flugtickets oder Tagungshäuser kostenpflichtig gebucht werden müssen, dann ist schriftlich und begründet ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen. Ist dieser genehmigt, können bereits im Vorjahr Buchungen vorgenommen werden. Antragsberechtigt sind Gruppen der evangelischen Jugendarbeit; in einigen Programmtiteln nur Gruppen aus der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (Presse, Berichte, Einladungen) ist in einer geeigneten Form auf die Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Deutsch-Polnischen bzw. Deutsch-Französischen Jugendwerks hinzuweisen. Dabei ist das Logo des BMFSFJ, des DPJW und des DFJW zu verwenden.

Evangelischer Freiwilligendienst

  1. Als Zentralstelle führen wir selbst keine Freiwilligendienste durch. Die Programme laufen über die uns angeschlossenen Träger. Bundesweit haben wir über 40 Träger, die Ihnen bei der Einsatzstellensuche behilflich sind unter: Evangelische Trägergruppe.

  2. Freie Plätze für einen Freiwilligendienst im In- und Ausland finden Sie auf der Website www.ein-jahr-freiwillig.de

  3. Um sich uns über unsere Zentralstelle anzuschließen wird vorausgesetzt, dass Sie zu einem unserer Träger gehören. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Evangelischen Freiwilligendienste, nach Bundesländern geordnet. Anschließend setzen Sie sich bitte mit dem Träger ihrer Wahl direkt in Verbindung. Sie erhalten detaillierte Informationen zur Anerkennung als Einsatzstelle und dem weiteren Prozedere.

  4. Auf der Website der Evangelischen Freiwilligendienste finden Sie die Kontaktdaten der uns angeschlossenen Träger. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen zum Antragsverfahren und Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle.

  5. On Evangelische Freiwilligendienste you find the contact details of our affiliated organisations. They will provide you with further information and support in finding a suitable service.

  6. Sur le site Evangelische Freiwilligendienste vous trouvez les coordonnées de nos organisations affiliées. Là, vous obtenez des détails concernant le processus de candidature et on vous aidera à trouver une place appropriée.


Kontakt

Susanne Fick
Leiterin Förderung und Finanzen
Marianne Malten
Sachbearbeiterin Öffentliche Förderung

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