Mitgliederversammlung

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Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der aej. Sie tagt in der Regel einmal im Jahr und setzt sich aus den Delegierten aller aej-Mitglieder zusammen. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien für die Aufgaben und Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft - in allen inhaltlichen und finaziellen Belangen.

135. aej-Mitgliederversammlung 2023

Die 135. aej-Mitgliederversammlung tagt vom 24. bis 26. November 2023 auf dem Koppelsberg in Plön

Vorwerker Diakonie gGmbH
Evangelische Jugend-, Freizeit- und Bildungsstätte Koppelsberg
Koppelsberg 12
24306 Plön

Auf unserem Konferenzportal https://mv.aej.de sind alle wichtigen Informationen, Tagesordnung, Verlaufsplan, Tagungsunterlagen und Hinweise zur MV eingestellt sowie die digitalen Tools (Anmeldung, Antragsgrün, Openslides) integriert.

Weitere Informationen


Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung gehören die Delegierten der in § 4 Abs. 1 genannten ordentlichen Mitglieder an. Jedes ordentliche Mitglied entsendet mindestens eine*n Delegierte*n. Die Zahl der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden weiteren Delegierten wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Die ordentlichen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft benennen ihre Delegierten durch ihre zuständigen Organe schriftlich der Arbeitsgemeinschaft. Für jede Delegierte bzw. jeden Delegierten soll eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt werden, die bzw. der im Verhinderungsfall in die Mitgliederversammlung eintritt.

Vorstandsmitglieder, die nicht Delegierte nach § 7 Abs. 1 oder § 7 Abs. 4 der Satzung sind, gehören der Mitgliederversammlung als Delegierte mit Sitz und Stimme an.

Die Mitgliederversammlung beruft aus dem Kreis der in § 5 Abs. 1 genannten Organisationen bis zu zehn außerordentliche Mitglieder, die jeweils für die Amtszeit des Vorstandes das Recht haben, eine*n Delegierte*n zu benennen. Pro außerordentliches Mitglied kann nur ein*e Delegierte*r benannt werden. Für jede*n Delegierte*n soll ein*e Stellvertreter*in benannt werden, die*der im Verhinderungsfall in die Mitgliederversammlung eintritt. Außerordentliche Mitglieder, die mit keiner*keinem Delegierten in der Mitgliederversammlung vertreten sind, haben das Recht je eine*n Vertreter*in als Gast mit Rederecht in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

Die Mitgliederversammlung kann bis zu vier fachkundige Persönlichkeiten jeweils für die Amtszeit des Vorstandes als Delegierte berufen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Vereinigung der Evangelischen Freikirchen und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend haben das Recht, je bis zu zwei Vertreter*innen als Gäste mit Rederecht in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

Die*der Generalsekretär*in der Arbeitsgemeinschaft sowie deren Leiter*in Förderung und Finanzen und die Referent*innen nehmen mit Rede- und Antragsrecht an der Mitgliederversammlung teil.


Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: Festlegung von Richtlinien für die Aufgaben und Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft sowie Behandlung von Konzeptionsfragen, Entgegennahme von Rechenschaftsberichten des Vorstandes, Festsetzung des Haushaltsplanes und Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes, Aufnahme von Mitgliedern, Ausschluss von Mitgliedern, Festsetzung der Delegiertenzahlen nach § 7 Abs. 1, Festlegung der außerordentlichen Mitglieder mit dem Recht, eine*n Delegierte*n zu benennen (nach § 7.4 der Satzung), Berufung der Delegierten nach § 7 Abs. 5, Wahl von drei Rechnungsprüfer*innen, Einsetzung der Beiräte und Arbeitskreise, Einsetzung von Projektgruppen, Erlass einer Rahmengeschäftsordnung für die Arbeitsgremien der aej, Erlass einer Beitragsordnung, Satzungsänderung,  Genehmigung der Niederschriften vorangegangener Sitzungen.

Arbeitsweise der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen.

Sie ist außerdem einzuberufen, wenn es von mindestens einem Viertel der Delegierten schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt wird. Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder als Online-Versammlung durchgeführt werden; es ist auch möglich Präsenzveranstaltung und Online-Versammlung zu einer einheitlichen Mitgliederversammlung zu kombinieren.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch die*den Vorsitzende*n unter Angabe der Tagesordnung in Textform mindestens sechs Wochen vorher und enthält die Mitteilung, ob die Versammlung als Präsenzveranstaltung, Online-Versammlung oder als Kombination hiervon stattfinden soll.

Die Textform ist auch gegeben, wenn die Einladung per E-Mail erfolgt, sofern eine E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde. Soll die Mitgliederversammlung als Online-Versammlung oder als Kombination von Online- und Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, sind in der Einladung die technischen Voraussetzungen zur Online-Teilnahme mitzuteilen. Die persönlichen Zugangsdaten sind rechtzeitig, spätestens zeitgleich mit den Tagungsunterlagen vor Versammlungsbeginn mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlung wird in der Regel von der*dem Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.

Die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von der*dem jeweiligen Versammlungsleiter*in zu unterzeichnen.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn dazu ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens Zweidrittel der Mitglieder durch anwesende Delegierte vertreten sind sowie mindestens je drei Delegierte aus jeder in § 4 Abs. 1 benannten Mitgliedergruppen anwesend sind. Im Falle einer Online-Mitgliederversammlung oder einer Kombination von Online- und Präsenzveranstaltung gelten auch die Delegierten als anwesend, die sich den jeweiligen technischen Voraussetzungen zur Teilnahme entsprechend wirksam eingewählt haben.

Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so liegt die Beschlussfähigkeit bei der nächsten Tagung der Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Delegierten vor, wenn diese Tagung schriftlich unter Angabe der gleichen Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen einberufen wurde und bei der Einladung auf die Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden Delegierten hingewiesen worden ist.


Kontakt

Michael Peters
Generalsekretär
Ulrike Abel
Stabsstelle Generalsekretariat, Geschäftsstellen- und Verbandsmanagement