KJP - Förderprogramm Deutsch-tschechischer Jugendaustausch

Foto: Pixabay/CSalem

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Fördergrundlagen

Eine Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP 2016).
Die Gesamtanträge für das Folgejahr müssen bis spätestens 1. September des Vorjahres bei der aej gestellt werden.

Förderung im außerschulischen Bereich

Im außerschulischen Bereich können gefördert werden:

  • Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme
  • Kleinaktivitäten

Förderbare Jugendbegegnungen

  • Dauer: mindestens 5 und maximal 30 Tage
  • Teilnehmende: Zahl der Teilnehmenden aus den beiden Ländern soll ausgewogen sein. Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 15 Teilnehmende zzgl. Max. 2 Betreuer anerkannt.
  • Alter Teilnehmende: mindestens 8 Jahre alt, bis höchstens 26 Jahre alt

Fördermodalitäten für Jugendbegegnungen

  1. in Deutschland:
    • Tagessätze bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und tschechische Jugendliche
    • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag
       
  2. in Tschechien
    • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zw. Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
    • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Jugendliche, höchstens 300 €

Förderbare Fachkräfteprogramme

  • Dauer bei bilateralen Fachprogrammen höchstens 30 Tage
  • Hospitationen und Praktika max. 3 Monate
  • Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 10 Fachkräften anerkannt.

 

Förderung von Fachkräfteprogrammen

1.    in Deutschland

  • Tagessätze bis zu 40 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und tschechische Fachkräfte
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

2.    in Tschechien

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zw. Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Fachkräfte aus Deutschland, höchstens 500 €.

Kleinaktivitäten

Mit dem Modellprojekt sollen kleinere Projekte gefördert werden, die im üblichen Festbetragsverfahren nicht beantragt werden können. Das sind z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere offene Veranstaltungen, die nicht mit einer Teilnehmerliste abgerechnet werden. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 1000 EUR. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtsumme als Eigenmittel einbringen.
Die Kleinaktivitäten können spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der aej im laufenden Kalenderjahr beantragt werden.

Genauere Informationen erhalten Sie bei Alexandra Warschawski, aej-/ESG-Geschäftsstelle, E-Mail: aw(at)aej-online.de.

Wichtige Formblätter und Informationen für Ihren Antrag


Wichtige Formblätter und Informationen für den Verwendungsnachweis


Wenn Sie einen internationalen Austausch mit israelischen Partnern planen, dann schauen Sie bitte auch in unser Merkblatt Internationale Jugendarbeit für weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen.
Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Weitere Informationen zur internationalen Jugendarbeit



Kontakt

Jan-Hinrich Rebenstorf
Sachbearbeiter Öffentliche Förderung

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