KJP-Förderprogramm Internationale Jugendarbeit

Globus auf Schreibtisch

Foto: Unsplash/Kyle Glenn

Die Evangelische Jugend fördert inhaltsstarke Programme, bei denen die Träger mit ihren Partnern gemeinsam thematische Schwerpunkte setzen und inhaltlich umsetzen. Die aej/ESG-Geschäftsstelle hilft den Antragstellenden dabei die Ziele des Kinder- und Jugendplans zu erreichen.

Programmformate

Folgende Programmformate werden im Rahmen des KJP Förderprogramm Längerfristige Förderung (Internationale Globalmittel) und Workcamps gefördert:

  • Jugendbegegnungen und Workcamps
    Jugendbegegnungen sind internationale Begegnungen zwischen Jugendlichen aus zwei oder mehr Ländern. Workcamps sind eine besondere Form der Jugendbegegnung und schließen in das inhaltliche Programm gemeinnützige Arbeit in einem Projekt ein.
     
  • Fachkräftemaßnahmen
    Fachkräftemaßnahmen sind Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der Erarbeitung neuer Konzepte, der Pflege und Vertiefung der Partnerschaft sowie der jugendpolitischen Beziehungen.
    Außerdem ist die Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen und Mitarbeiter*innen der internationalen Jugendarbeit möglich. In begründeten Ausnahmefällen können Hospitationen und Praktika in Einrichtungen gefördert werden.
    Der fachliche Bezug der Teilnehmer*innen zur internationalen Jugendarbeit muss in jedem Fall erkennbar sein.
     
  • Kleinaktivitäten und Großveranstaltungen
    Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen Kleinaktivitäten und Großveranstaltungen gefördert werden. Hierzu kontaktieren Sie bitte die aej-/ESG-Geschäftsstelle

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderanträge können gestellt werden von Mitglieder der aej und deren Untergliederungen, also Gruppen der Evangelischen Jugend von der Gemeinde- bis zur Landesebene sowie der Werke und Verbände, Freikirchen und der Evangelischen Studierendengemeinden.

Schulen und Hochschulen sind grundsätzlich von dieser Förderung ausgenommen.


Welche Partnerländer sind möglich?

Durch den KJP können internationale Begegnungsprogramme mit nahezu allen Ländern gefördert werden.
Begegnungen mit Frankreich und Polen werden über das Deutsch-Französische bzw. Deutsch-Polnische Jugendwerk gefördert.
Begegnungen mit China, Griechenland, Israel, Russland und Tschechischer Republik werden als Sonderprogramme gefördert. Informationen für Begegnungen mit diesen Ländern finden Sie in diesem Infoportal.


Fristen

Antragsfrist ist der 1.11. des Vorjahres. Sollten Sie schon vor diesem Datum zahlungspflichtige Buchungen planen, dann nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Der Verwendungsnachweis muss 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorliegen.


Links

Links zu unsren Partner*innen


  • Auswärtiges Amt - Sicher Reisen
  • IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
  • Workcamps - Trägerkonferenz der Internationalen Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste

Download

Wichtige Informationen und Merkblätter zum Thema


Wichtige Formblätter und Informationen für Ihren Antrag


Wichtige Formblätter und Informationen für den Verwendungsnachweis



Kontakt

Katrin Rönnfeldt
Sachbearbeiterin für Öffentliche Förderung
Jan-Hinrich Rebenstorf
Sachbearbeiter Öffentliche Förderung