Zentralstelle aej

Grafik Gehirn: links Formeln. rechts Malerei

Foto: ElisaRiva/Pixabay (Pixabay Lizenz)

Die aej übernimmt für ihre Mitglieder und darüber hinaus die Funktion der Zentralstelle in der Fördermittelverwaltung wahr. Hier werden die Anträge und Nachweise gesammelt, geprüft, qualifiziert und als Zusammenstellung an die entsprechenden Fördermittelgeber weitergeleitet. Werden die Förderanträge bewilligt, zahlt die aej die Fördermittel aus und prüft nach Abschluss der Maßnahmen die Verwendung der Mittel.

Welche Aufgaben nimmt die Zentralstelle aej wahr?

Als Zentralstelle übernimmt die aej Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz und die korrekte Verwaltung von Fördermitteln. Dabei unterstützt die aej Antragsteller*innen während des gesamten Förderverfahrens. Dazu zählt auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger. Als Zentralstelle informiert die aej über Fördermittel und Fördermöglichkeiten. Die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter*innen in der Evangelischen Jugend werden von der aej im Förderprozess begleitet und qualifiziert, um die Chancen auf eine Förderung zu erhöhen. In diesem Prozess spielen gleichermaßen Fach- und Förderfragen ein Rolle. Die Zusammenarbeit der aej-Fachreferent*innen und der Mitarbeiter*innen der Öffentlichen Förderung gewährleistet ein erfolgreiches und sicheres Förderverfahren für die Antragsteller*innen.

Die Ergebnisse kursorischer und vertiefter Prüfungen nutzt die Zentralstelle aej als Grundlage zur Qualitätsentwicklung in der Fördermittelverwaltung - in den eigenen Prozessen und bei den Mittelempfänger*innen.

In regelmäßigen Gesprächen mit den Fördermittelgebern informiert die aej über die Entwicklungen in der Evangelischen Jugend und den Evangelischen Freiwilligendiensten. Dabei regt die aej auch Anpassungen in den Förderverfahren an, wenn diese durch gesellschaftliche oder politische Entwicklungen notwendig werden.

Als Zentralstelle wirbt die aej Zuwendungen und Kostenerstattungen für die vielfältige Aktivitäten der Evangelischen Jugend vor Ort und auf allen Ebenen ein.


Welche Fördermittel verwaltet die Zentralstelle aej

Die größte Fördersumme für die Evangelische Jugend stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist ein Förderinstrument, das dazu beitragen will, dass junge Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und verantwortlich an der Gestaltung der Gesellschaft partizipieren können. Durchgängiges Leitprinzip ist die Gleichstellung von Mädchen, Jungen und Geschlechtergerechtigkeit. Die Förderung soll außerdem zum Zusammenwachsen der jungen Generation in Deutschland und Europa, zur Verbesserung des Dialogs zwischen den Generationen sowie zur Integration ausländischer Mitbürger*innen und zu Verständigung und Toleranz über Grenzen hinweg beitragen.
Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes

Weitere Fördermittel erhält die aej von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), vom Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) – Brot für die Welt, den bilateralen Jugendwerken (DFJW, DPJW, DGJW) den bilateralen Koordinierungszentren (ConAct, Tandem) und der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch.

Über die Verwendung der Fördermittel informiert der folgende Absatz.


Verwendung der anvertrauten Fördermittel

Mit Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) unterstützt die Zentralstelle aej bundeszentrale Infrastruktur, also in der Regel Bundesverbände und Aktivitäten bzw. Einrichtungen mit bundesweiter Ausstrahlung.

Auch die internationale Kinder- und Jugendarbeit wird über den KJP gefördert. Hierbei liegt der Fokus auf Maßnahmen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Weiterhin können für Auslandsfahrten mit ausschließlich pädagogischen Mitarbeiter*innen zur Anbahnung von Partnerschaften und Jugendbegegnungen Anträge gestellt werden. Förderanträge für Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit können von allen Mitgliedsorganisationen und allen Ebenen gestellt werden.

Aus den Fördermitteln der Evangelischen Kirche in Deutschland unterstützt die Zentralstelle die Kinder- und Jugendarbeit auf Bundesebene für die aej und die EKD-nahen Verbände unter den aej-Mitgliedern.


Förderung der Evangelischen Freiwilligendienste

Die Zentralstelle aej verwaltet die  Fördermittel für die Evangelischen Freiwilligendienste in Kirche und Diakonie für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Für die mehr als 40 Träger im FSJ und BFD sind die Kolleg*innen der Öffentlichen Förderung die Ansprechpartner*innen in Abrechnungsfragen.


Kontakt

Susanne Fick
Leiterin Förderung und Finanzen
Gabriele Jahn
Referentin für Öffentliche Förderung der Jugendarbeit - Inhaltliches Controlling - Referentin für Kinder- und Jugendfreizeiten