Begegnungen mit Griechenland

Kleine Kapelle mit blauem Kuppeldach an der Küste Nähe Athen

Foto: aej

Deutsch-griechische Begegnungsprogramme werden vom Deutsch-Griechischen Jugendwerk gefördert. Die aej unterstützt die Antragsteller*innen aus evangelischen Einrichtung während des gesamten Förderverfahrens. Dazu zählt auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger.

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Formaten zählen:

  • Jugendbegegnungen
  • Fachkräftemaßnahmen
  • Trilaterale Projekte
  • Praktika und Hospitationen
  • Kleinaktivitäten
  • Wettbewerbe

Nicht gefördert werden:

  • Studium und wissenschaftlicher Austausch
  • Kommerzielle und touristische Projekte
  • Baumaßnahmen.
  • Multilaterale Projekte

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderanträge können von allen evangelischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und von anderen Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gestellt werden.


Welche Förderkriterien sind zu erfüllen?

In den unterschiedlichen Formaten und Programmen, die vom DGJW gefördert werden, bestehen ebenso viele unterschiedliche Förderkriterien und individuelle Ausnahmeregelungen.

Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien in den einzelnen Formaten und Programmen sind in den Förderrichtlinien des DGJW zu finden. Die Richtlinien beschreiben den Rahmen und die Voraussetzungen, unter denen das DGJW Projekte unterstützt.

Bei Unsicherheit, welche Förderkriterien im individuellen Programm zu erfüllen sind, berät die aej/ESG-Geschäftsstelle.


Was wird in welcher Höhe gefördert?

Das DGJW gewährt Zuwendungen als Projektförderung an öffentliche Einrichtungen, private Zusammenschlüsse und im Rahmen von Individualprojekten auch an Einzelpersonen. Der Zuschuss des DGJW wird für einzelne Kostenansätze bei Maßnahmen in Form von festgelegten Fördersätzen gewährt. Diese gelten im Prinzip für alle geförderten Maßnahmen. Je nach Programmtyp können die Förderbeträge variieren. Informationen zu den Förderbeträgen sind auf der Website des DGJW zu finden. Die aej/ESG-Geschäftsstelle kalkuliert gerne die für das individuelle Programm zu erwartende Fördersumme.

Informationen zu den Förderbeträgenim Downloadcenter des DGJW.


Wie funktioniert das Förderverfahren?

Alle evangelischen Träger von förderfähigen Maßnahmen werden von der aej/ESG-Geschäftsstelle während des gesamten Förderverfahrens unterstützt – von der Antragstellung beim DGJW bis hin zur Abgabe des Verwendungsnachweises. Auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger übernimmt die aej.


Fristen

Antrag

Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung vor Ort können bis zum 1. November des vorherigen Jahres eingereicht werden, müssen aber spätestens 3 Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme vollständig in der aej/ESG-Geschäftsstelle vorliegen.

Verwendungsnachweis

Der Abrechnung soll entsprechend zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin bei der aej vorliegen, spätestens jedoch 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme.


Formulare zum Download

Formulare direkt vom DGJW-Server herunterladen



Was ist das Deutsch-Griechische Jugendwerk?

Das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW), griechisch „Ελληνογερμανικό ίδρυμα Νεολαίας“ (ΕΓΙΝ), ist ein gemeinsames Projekt der Bundesregierung und der griechischen Regierung, um die Beziehungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Griechenland zu intensivieren, den Austausch auszubauen und das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.
Eine Chronik der Gründung.

Das Ziel der Bundesregierung, den Jugendaustausch zwischen Deutschland und Griechenland auszubauen, geht auf den Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode zurück.


Kontakt

Jan-Hinrich Rebenstorf
Sachbearbeiter Öffentliche Förderung