Begegnungen mit Frankreich

Junge Menschen auf einer Treppe mit Eiffelturm im Hintergrund

Foto: Pexels/Stas Knop

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert Projekte, die der Begegnung zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen beider Länder dienen. Der interkulturelle Austausch und die Sensibilisierung für die jeweilige Partnersprachen haben dabei einen hohen Stellenwert für das DFJW. Die aej unterstützt Antragsteller*innen während des gesamten Förderverfahrens. Dazu zählt auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger.

Was wird gefördert?

Aus den Fördermitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks werden fünf Maßnahmen-Formate über die aej gefördert:

  • binationale und trinationale Jugendbegegnungen
  • Vorbereitungs- und Auswertungstreffen
  • pädagogische oder sprachliche Ausbildung
  • Fachkräfte- und Multiplikator*innenaustausch
  • Hochschulaustausch (institutioneller Austausch)

Die Grundlage der Förderung sind die Richtlinien des DFJW in denen genau geregelt ist, welche Voraussetzungen eine Jugendbegegnung/Maßnahme erfüllen muss, um gefördert zu werden. Bei Unsicherheiten zu welchen Programmformen eine Maßnahme zuzuordnen ist, berät die aej/ESG-Geschäftsstelle.


Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderanträge können von allen evangelischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und von anderen Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gestellt werden.


Welche Förderbedingungen sind zu erfüllen?

In den unterschiedlichen Formaten und Programmen, die vom DFJW gefördert werden, bestehen ebenso viele unterschiedliche Förderbedingungen und individuelle Ausnahmeregelungen. Erste Informationen können den Richtlinien des DFJW entnommen werden, die auf der Website des DFJW zum Download angeboten werden. Die Richtlinien beschreiben den Rahmen und die Voraussetzungen, unter denen das DFJW Projekte unterstützt.
Bei Unsicherheit, welche Förderbedingungen im individuellen Programm zu erfüllen sind, berät die aej/ESG-Geschäftsstelle.

Informationen aus dem DFJW



Was wird in welcher Höhe gefördert?

Das DFJW gewährt Zuwendungen als Projektförderung an öffentliche Einrichtungen, private Zusammenschlüsse und im Rahmen von Individualprojekten auch an Einzelpersonen. Der Zuschuss des DFJW wird für einzelne Kostenansätze bei Maßnahmen in Form von festgelegten Fördersätzen gewährt. Diese gelten im Prinzip für alle geförderten Maßnahmen. Je nach Programmtyp können die Sätze variieren. Auch die einzelnen Fördersätze können den Richtlinien des DFJW entnommen werden

Die aej/ESG-Geschäftsstelle kalkuliert gerne die für das individuelle Programm zu erwartende Fördersumme.


Wie funktioniert das Förderverfahren?

Alle evangelischen Träger von förderfähigen Maßnahmen werden von der aej/ESG-Geschäftsstelle während des gesamten Förderverfahrens unterstützt – von der Antragstellung beim DFJW bis hin zur Abgabe des Verwendungsnachweises. Auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger übernimmt die aej.


Fristen

Antrag

In der Regel sollte ein Antrag für eine Begegnungsmaßnahme spätestens drei Monate vor der Begegnung gestellt werden. Da die Fristen für die einzelnen Programme unterschiedlich ausfallen können, beachten Sie bitte die Angaben in den Richtlinien des DFJW oder suchen Sie nach Programmformaten, die Ihrer Projektidee am besten entsprechen.

Verwendungsnachweis

Sobald das Projekt abgeschlossen ist, spätestens jedoch nach acht Wochen benötigt die Zentralstelle aej den Verwendungsnachweis vom Träger. Die Verwendungsnachweise werden im Original, samt Belegen zur Prüfung eingereicht. Dazu gehört ein Sachbericht, das detaillierte Programm sowie eine Teilnehmer*innenliste. Außerdem werden der Abrechnung alle Einnahme- und Ausgabenbelege beigefügt, die während der Maßnahme angefallen sind. Projekte, die am Ende eines Jahres stattfinden, müssen spätestens zum 31. Januar des Folgejahres abgerechnet werden.


Formulare zum Download

Formulare direkt vom DFJW-Server herunterladen



Was ist das Deutsch-Französische Jugendwerk?

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisation im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit mit Standorten in Paris und Berlin, sowie einer Außenstelle in Saarbrücken. Die Gründung des DFJW geht auf den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, den „Élysée-Vertrag“, von 1963 zurück. Aufgabe des DFJW ist es, die Verbindungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Frankreich auszubauen und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen.


Kontakt

Jeanette Appel
Sachbearbeiterin für Öffentliche Förderung