Begegnungen mit Polen

Junge Menschen unter einer polnischen Flagge

Foto: Pixabay/Robert Pastryk

Begegnungen junger Menschen aus Deutschland und Polen werden vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) gefördert. Durch die Förderung authentischer Begegnungen fördert das DPJW das gemeinsame Erleben, Lernen und Handeln Jugendlicher. Die aej unterstützt Antragsteller*innen während des gesamten Förderverfahrens. Dazu zählt auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger.

Was wird gefördert?

Fünf Maßnahmen-Formate werden über die aej aus den Mitteln des DPJW gefördert:

  • Jugendbegegnungen
  • Fachprogramme für Projektleiter*innen
  • Vorhaben im grenznahen Raum
  • Trilaterale Programme
  • Projekte "4x1 ist einfacher"

Nicht gefördert werden:

  • Jugendprojekte mit Teilnehmern aus vier oder mehr Ländern
  • unilaterale Gedenkstättenfahrten
  • Au-Pair-Aufenthalte
  • individuelle Aufenthalte im andern Land, wie etwa private Teilnahmen an Sprachkursen
  • Schulaustauschjahre im anderen Land
  • Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land
  • wissenschaftliche Studien und Vorhaben
  • touristische und kommerzielle Projekte
  • Baumaßnahmen und andere Investitionen
  • Personalkosten

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Alle Mitglieder der aej und ihre Untergliederungen, also Gruppen der Evangelischen Jugend von der Gemeinde bis zur Landesebene sowie der Werke und Verbände, Freikirchen und der Evangelischen Studierendengemeinden.


Welche Förderkriterien sind zu erfüllen?

In den unterschiedlichen Formaten und Programmen, die vom DPJW gefördert werden, bestehen ebenso viele unterschiedliche Förderkriterien und individuelle Ausnahmeregelungen.

Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien in den einzelnen Formaten und Programmen sind in den Förderrichtlinien des DPJW zu finden. Die Richtlinien beschreiben den Rahmen und die Voraussetzungen, unter denen das DPJW Projekte unterstützt.

Bei Unsicherheit, welche Förderkriterien im individuellen Programm zu erfüllen sind, berät die aej/ESG-Geschäftsstelle.


Was wird in welcher Höhe gefördert?

Das DPJW gewährt Zuwendungen als Projektförderung an öffentliche Einrichtungen, private Zusammenschlüsse und im Rahmen von Individualprojekten auch an Einzelpersonen. Der Zuschuss des DPJW wird für einzelne Kostenansätze bei Maßnahmen in Form von festgelegten Fördersätzen gewährt. Diese gelten im Prinzip für alle geförderten Maßnahmen. Je nach Programmtyp können die Förderbeträge variieren. Informationen zu den Förderbeträgen sind auf der Website des DPJW zu finden. Die aej/ESG-Geschäftsstelle kalkuliert gerne die für das individuelle Programm zu erwartende Fördersumme.

Informationen zu Förderbeträgen auf der DPJW-Website



Wie funktioniert das Förderverfahren?

Alle evangelischen Träger von förderfähigen Maßnahmen werden von der aej/ESG-Geschäftsstelle während des gesamten Förderverfahrens unterstützt – von der Antragstellung beim DPJW bis hin zur Abgabe des Verwendungsnachweises. Auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger übernimmt die aej.

Die Abwicklung des Förderverfahrens, von der Antragstellung bis zur Abrechnung, erfolgt ausschließlich über OASE, dem Onlineportal des DPJW.


Fristen

Antrag

Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, müssen aber spätestens 4 Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme vollständig in der aej/ESG-Geschäftsstelle vorliegen. Wünschenswert wäre es, wenn Anträge bis zum 15. Mai des laufenden Jahres bei der aej eimgehen würden. Für Projekte, die nach dem 15. Mai beantragt werden, gibt es keine Zuschussgarantie.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis soll entsprechend zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin bei der aej vorliegen, spätestens jedoch 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme.


Formulare zum Download

Formulare direkt vom DPJW-Server herunterladen



Was ist das Deutsch-Polnische Jugendwerk?

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) wurde am 17. Juni 1991 mit dem Ziel gegründet, die Begegnung und Zusammenarbeit junger Deutscher und Polen zu ermöglichen. Es finanziert und initiiert deutsch-polnische Jugendbegegnungen und unterstützt sie inhaltlich.

Das Abkommen über die Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks wurde zeitgleich mit der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit geschlossen. Die Idee dazu stammte vom damaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl und seinem polnischen Amtskollegen Tadeusz Mazowiecki, dem ersten nicht-kommunistischen Premierminister Polens.


Kontakt

Jan-Hinrich Rebenstorf
Sachbearbeiter Öffentliche Förderung