Die aej-Beiräte
Die Beiräte der aej dienen der ständigen Beratung des aej-Vorstands. Sie werden jeweils zu Beginn der Amtszeit des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten eingesetzt.
Gegenwärtig arbeiten folgende Beiräte für die aej:
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Der Förder- und Finanzpolitische Beirat der aej ist zuständig für die Beratung finanzieller und förderpolitischer Fragen.
Tagungsfrequenz: zweimal eintägig, einmal zweitägig/Jahr.
Geschäftsführung: Michael PetersMitglieder des FFPB
Christina Baehr
Evangelische Jugend im RheinlandSusanne Fick
aej/ESG-GeschäftsstelleKnut Grünheit
Evangelische Jugend von WestfalenRainer Heid
CVJM DeutschlandMaria Hofmeister
Gemeindejugendwerk BundesgeschäftsstelleMichael Peters
aej/ESG-GeschäftsstelleGernot Quasebarth
(aej-Schatzmeister)
Evangelische Jugend der Evangelischen Kirche in MitteldeutschlandSimone Reinisch
Fachbereich Kinder und Jugend der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauBernd Rossi
Evangelische Jugend in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche HannoversSilvia Schmidt
Kinder- und Jugendpfarramt der Evangelischen Landeskirche AnhaltsTobias Schmidt
Evangelische Landjugendakademie e. V.Carsten Schramm
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e. V.Simon Schuh
Deutscher Jugendverband "Entschieden für Christus" (EC) e. V.Ilona Schumacher
Evangelische Jugend in BayernAndreas Schwörer
Jugendwerk der Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK)Rüdiger Steinke
Landesjugendpfarramt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsenszuständig vom aej-Vorstand: Gernot Quasebarth
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Der Kinder- und Jugendpolitische Beirat der aej ist zuständig für die Beratung von Fragen der nationalen, europäischen und internationalen Kinder- und Jugendpolitik.
Der Kinder- und Jugendpolitische Beirat setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der Mitglieder aus allen Säulen der aej. Er begleitet die gesamte kinder- und jugendpolitische Arbeit der aej und berät insbesondere diesbezüglich den Vorstand. Hierzu gehört u. a. die Vorbereitung von Stellungnahmen oder jugendpolitischen Personalentscheidungen im Bereich der Außenvertretungen.
Der Beirat setzt sich zusammen aus 13 Personen einschließlich Vorstandsvertreter*innen.Tagungsfrequenz: dreimal zweitägig/Jahr.
Geschäftsführung: Daniela BrodaMitglieder des KJPB
Daniela Broda
aej/ESG-GeschäftsstelleSteven Edwards
Jugendkammer der Evangelischen Kirche von WestfalenSteffen Göpfert
Evang. Jugend in der Evang.-Luth. Landeskirche SachsenDoris Klingenghagen
aej/ESG-GeschäftsstelleCarsten Korinth
CVJM DeutschlandRegine Maeting
Evang. Jugend in der Evang.-Luth. Kirche in NorddeutschlandRoland Mecklenburg
Evangelische Jugend im RheinlandLars Mesch
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)Ann-Marie Reimann
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Niedersachsen e.V.Eltje Reiners
Fachbereich Kinder- und Jugend der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauKerstin Sommer
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk BadenInga Wichmann
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)zuständig vom aej-Vorstand: Julius Henf
Die Berufung der Mitglieder der Beiräte erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage von Nominierungen durch die Mitglieder der aej. Jedem Beirat gehört mindestens ein Mitglied des Vorstandes mit Sitz und Stimme an.
Die Zahl der Mitglieder jedes Beirates soll neun nicht überschreiten. Beide Geschlechter sollen jeweils zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Dies gilt nicht für Beiräte, die aus inhaltlichen Gründen geschlechtsspezifisch arbeiten.
Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, sowie eine stellvertretende Vorsitzende bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die beiden Funktionen sollen komplementärgeschlechtlich besetzt sein.
Die Beiräte wenden sich mit Vorlagen und Anträgen an den Vorstand. Die Geschäftsführung eines Beirates wird von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der aej-Geschäftsstelle wahrgenommen. Mindestens drei Wochen vor Sitzungsbeginn wird von der Geschäftsstelle schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen, das dem Vorstand unverzüglich vorgelegt und vom Beirat genehmigt wird.