KJP - Förderprogramm Jugendverbandsarbeit

Zahnräder aus Euro-Scheinen

Foto: Pixabay/Gerd Altmann

In Jugendverbänden und ihren Zusammenschlüssen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mit verantwortet. In den Jugendverbandsprogrammen des KJP ist die Förderung von Kursen, Arbeitstagungen, Personalkosten und Sonstigen Einzelprojekten vorgesehen.

Voraussetzungen für die Förderung der Jugendverbandsarbeit

Jugendverbandsarbeit auf Bundesebene ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Verbänden unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen. In Jugendverbänden und ihren Zusammenschlüssen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mit verantwortet. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse legen ihre Arbeit auf Dauer an und richten sich in der Regel auf die eigenen Mitglieder aus. Sie wenden sich mit ihren Angeboten auch an Nichtmitglieder. Sie fördern das politische und soziale Engagement der Jugend innerhalb und außerhalb der Verbände und tragen zur Stärkung der staatsbürgerlichen Verantwortung bei. Durch die Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse sollen Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten werden.

Die Förderung setzt voraus, dass

  1. der Verband oder der Zusammenschluss von Verbänden Jugendarbeit nach eigener Satzung oder Ordnung leistet,
  2. der Verband oder der Zusammenschluss von Verbänden in der Geschäftsführung und in der Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel eigenständig ist, und
  3. eine demokratische Wahl der eigenen Verbandsleitung durch den Jugendbereich aufgrund der Satzung oder einer eigenen Ordnung gewährleistet ist.

Jugendverbände können nur gefördert werden, wenn der Bundesverband und mindestens sieben Landesverbände, davon mindestens zwei Landesverbände in den neuen Bundesländern, von den zuständigen obersten Landesjugendbehörden anerkannt sind und der Bundesverband mindestens 4000 Mitglieder unter 27 Jahren nachweist.

Für die Förderung evangelischer Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland stehen der aej Fördermittel aus dem Bundeshaushalt und von Stiftungen zur Verfügung. Die aej koordiniert die komplette Abwicklung der finanziellen Förderung einzelner Projekte.


Förderung von Kursen, Arbeitstagungen, Personalkosten und Sonstigen Einzelprojekten

In den Jugendverbandsprogrammen ist die Förderung von Kursen, Arbeitstagungen, Personalkosten und Sonstigen Einzelprojekten vorgesehen.

Kurse: Kurse sind Veranstaltungen mit überwiegendem Lehr- oder Fortbildungscharakter. Sie dienen der Information sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung und werden mit Referaten, Diskussionen und Aktionen durchgeführt.

Arbeitstagungen:  Als Arbeitstagungen gelten Veranstaltungen, zu denen ein ausgewählter Teilneh-merkreis mit dem Ziel eingeladen wird, die fachliche Ar-beit des Trägers zu konzipieren, zu planen oder auszuwerten.

Personalkosten: Hierbei handelt es sich um eine Förderung der Strukturen des jeweiligen Antragstellers. Voraussetzung sind genehmigte Personalstellen.

Sonstige Einzelprojekte: Es handelt sich dabei um Projekte, die aufgrund ihrer Art oder ihres Volumens an Teilnehmerzahlen oder Kosten über den Rahmen der Arbeitstagungen und Kurse hinausgehen. Darunter fallen u.a. Sonder- und Großveranstaltungen, Wettbewerbe, Publikationen und Arbeitsmaterialien. 


Förderung von Fortbildungen

Durch zentrale Maßnahmen werden ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige fortgebildet. Die Fortbildung erfolgt durch fachlich qualifizierte und weiter qualifizierte Fortbildnerinnen und Fortbildner mit einem spezifischen Berufsprofil. Bei Wahrung von Qualität und Kontinuität werden die Fortbildungsangebote an sich wandelnde gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst.


Förderung der Jugendarbeit mit behinderten jungen Menschen (Inklusion)

Junge Menschen mit Behinderung sollen durch Angebote der Begegnung und des gemeinsamen sozialen Lernens von Menschen mit und ohne Behinderung, durch Einbeziehung in die Jugendarbeit sowie durch das Engagement von Selbsthilfegruppen und -verbänden in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit gefördert und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Übernahme sozialer Verantwortung befähigt werden. Dabei sollen Fähigkeiten und Möglichkeiten junger Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbst zu gestalten und Mobilität und Kommunikation weiter zu entwickeln, gestärkt werden.

Diese Angebote bestehen aus Integrativen Begegnungsmaßnahmen, die als Kurse zur Förderung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) beantragt werden können


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Wichtige Informationen und Merkblätter



Kontakt

Gabriele Jahn
Referentin für Öffentliche Förderung der Jugendarbeit - Inhaltliches Controlling - Referentin für Kinder- und Jugendfreizeiten
Peter Wünsch
Sachbearbeiter für Öffentlichen Förderung