KJP - Sonderprogramm deutsch-russischer Jugendaustausch

Der deutsch-russische Jugendaustausch wird gefördert und koordiniert von der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH. Die Stiftung ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Freien und Hansestadt Hamburg, der Robert Bosch Stiftung und des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft.

Hand, in den russischen Nationalfarben bemalt

Foto: Unsplash/Elena Mozhvilo

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Hinweis zur aktuellen Lage:

Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Stiftung Deutsch-Russischer-Jugendaustausch die Förderung von Maßnahmen ausgesetzt.

Sollten aktuell neue Begegnungen geplant werden, hilft die aej aus und stellt KJP-Mittel bereit. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen den Kontakt zu uns auf.


Förderfähige Programme

Eine Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP 2016). Die Gesamtanträge für das Folgejahr müssen bis spätestens 1. September des Vorjahres bei der aej gestellt werden.

Gefördert werden können Programme, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Dauer: mindestens 5 und maximal 30 Tage
  • Teilnehmende: Zahl der Teilnehmenden aus den beides Ländern soll ausgewogen sein. Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 15 Teilnehmende zzgl. Max. 2 Betreuer anerkannt.
  • Alter Teilnehmende: mindestens 8 Jahre alt, bis höchstens 26 Jahre alt

Nicht gefördert werden:

  • einseitige Studienreisen
  • Rundreisen/Kurzprogramme mit touristischem Einschlag
  • Chor-, Orchester-, Konzertreisen ohne Begegnung/gemeinsamer Aktivität mit einer Partnerorganisation
  • sportliche Wettbewerbe
  • Maßnahmen mit universitären/schulischen Zwecken

Die Fördersätze

Förderung von Jugendbegegnungen

Jugendbegegnungen in Deutschland:

  • Tagessätze bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und russische Jugendliche
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

Jugendbegegnungen in der Russischen Föderation:

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zw. Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Für Projekte in den Föderationskreisen Sibirien und Ferner Osten gelten abweichende Festbeträge (Sibirien 550 € pro Person; Fernost 650 € pro Person).
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Jugendliche, höchstens 300 €

Förderung von Fachkräfteprogrammen

Fachkräfteprogramme können unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Dauer bei bilateralen Fachprogrammen höchstens 30 Tage
  • Hospitationen und Praktika max. 3 Monate
  • Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 10 Fachkräften anerkannt.

Förderung von Fachkräfteprogrammen in Deutschland

  • Tagessätze bis zu 40 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und russische Fachkräfte
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

Förderung von Fachkräfteprogrammen in der Russischen Föderation

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zw. Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Für Projekte in den Föderationskreisen Sibirien und Ferner Osten gelten abweichende Festbeträge (Sibirien 550 € pro Person; Fernost 650 € pro Person).
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Fachkräfte aus Deutschland, höchstens 500 €.

Kleinprojekt 4x1 ist einfacher

Mit dem Modellprojekt 4x1 ist einfacher sollen kleinere Projekte gefördert werden, die im üblichen Festbetragsverfahren nicht beantragt werden können. Das sind z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere offene Veranstaltungen, die nicht mit einer Teilnehmerliste abgerechnet werden. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 1000 EUR. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtsumme als Eigenmittel einbringen. Genauere Informationen erhalten Sie über die aej-/ESG-Geschäftsstelle.

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Wichtige Formblätter und Informationen für den Antrag


Wichtige Formblätter und Informationen für den Verwendungsnachweis



Kontakt

Jan-Hinrich Rebenstorf
Sachbearbeiter Öffentliche Förderung

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