Fachtagung "Mittendrin und nicht dabei? Perspektiven auf die Partizipation islamischer Interessenorganisationen"

Als zwei bundesweite Träger, die im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Projekte gegen Muslim- und Islamfeindlichkeit durchführen, haben sich die Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit (CLAIM/ Mutik gGmbH) und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) zusammengetan, um vom 9. bis 10. November 2018 in Berlin eine gemeinsame Fachtagung zum Thema durchzuführen.

Vertreter*innen von CLAIM und aej Jugendministerin Giffey

Foto: Katja Kottmann

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Veranstaltungsbericht

Die Fachtagung nahm die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge in den Blick, in denen die Anerkennung von Muslim*innen und ihren Organisationen nach wie vor unzureichend verwirklicht ist, und thematisierte neben der Situation verschiedener Jugendorganisationen auch die Lage der großen Islamverbände bei ihrem Ringen um institutionelle Anerkennung. Thematisch gliederte sich die Tagung in zwei inhaltliche Schwerpunkte, die an jeweils einem Tag behandelt wurden.

Dialogs zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen stärken

Am Freitag eröffnete Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey die Tagung mit einem Grußwort, in dem sie in einer Zeit der gesellschaftlichen Polarisierung für eine Verstärkung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen warb. Nur so könne langfristig die Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen überwunden werden. Der erste Tag der Fachtagung widmete sich dann der Auseinandersetzung mit der Frage nach der gesellschaftlichen Anerkennung islamischer Interessenorganisationen.

Nach einem einführenden Vortrag von Prof. Schiffauer zur Rolle der Einschätzungen des Verfassungsschutzes für die (Un-)Möglichkeit islamischer Verbände, Kooperationen mit anderen Trägern einzugehen, folgten zwei Praxisbeispiele, in denen die Akteur*innen darlegten, welche Schwierigkeiten sie zu meistern hatten, als sie Kooperationen eingehen wollten und welche Lösungen letztlich gefunden wurden. Nach den Praxisbeispielen wurden die Teilnehmer*innen der Tagung eingeladen, ihre eigenen Erfahrungen in drei thematischen Workshops einzubringen, bevor der erste Veranstaltungstag mit einem Abendvortrag von Prof. Fetzer (USA) endete und bei einem anschließenden Abendbuffet ausklang. Thematisch erteilte Prof. Fetzer einen Überblick über die unterschiedlichen Grade der Anerkennung muslimischer Religionsgemeinschaften in europäischen Ländern, wobei er die Anerkennungserfolge der Muslim*innen in eine kausale Beziehung zur Situation der verfassten Kirchen des jeweiligen Landes setzte. Damit leitete der Abendvortrag inhaltlich bereits auf den zweiten Veranstaltungstag über, der sich der rechtlichen Perspektive der Anerkennung von islamischen Organisationen widmete.

„Religionsverfassungsrecht“ statt „Staatskirchenrecht“?

Eröffnet wurde der Samstagvormittag durch Vorträge von Prof. Muckel und Prof. Spielhaus zum Staus quo der rechtlichen Situation von Islamverbänden. Prof. Muckel erläuterte aus seiner Staatskirchenrechtlichen Perspektive, auf welcher Grundlage das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster im Jahr 2017 die Klage des Zentralrats der Muslime in Deutschland und des Islamrats auf jeweilige Anerkennung als Religionsgemeinschaft abgelehnt hatte. Dabei plädierte der Jurist zum einen für eine Anpassung der Rechtssprechung an die religionspluralistischen Realitäten des 21. Jahrhunderts, indem er anstelle von „Staatskirchenrecht“ von „Religionsverfassungsrecht“ sprach. Zum anderen kritisierte er die richterliche Entscheidung des OVG für ihre formalistische Strenge, die dem Tenor einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gerecht werde. Prof. Spielhaus ergänzte aus ihrer islamwissenschaftlichen Perspektive einen Überblick über die unterschiedlichen Anerkennungs-Modi von Islamverbänden auf Landesebene. Dabei stellte sie die Überlegenheit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie sie beispielsweise die Ahmadiyya-Gemeinde bereits erstritten habe, gegenüber einzeln ausgehandelten Verträgen in Frage, wie sie derzeit in Berlin Praxis sind. So sei der Körperschafts-Status zwar auch mit einer umfassenden symbolischen Anerkennung verbunden, indem die Organisationen den Kirchen formal gleichgestellt würden, gerade in Bezug auf die religiöse Lebenspraxis sei das aber nicht immer umfassender als Einzelverträge. So habe man in Berlin inzwischen das Recht auf islamische Bestattungen ohne Sarg ausgehandelt, die Ahmadiyya könne dieses Recht aber trotz ihres Körperschafts-Status bisher nicht wahrnehmen.

Im Anschluss an die Vorträge wurde anhand von Praxisbeispielen von Anerkennungsverfahren auf Landesebene deutlich, wie uneinheitlich sich die Aushandlungsprozesse zwischen Islamverbänden und Landesregierungen nach wie vor gestalten. Norbert Müller von der Schura Hamburg stellte die jeweiligen Erfolge oder Schwierigkeiten auch in den Kontext gesamtgesellschaftlicher Gemengelagen – so nehme er nicht an, dass ein Hamburgischer Staatsvertrag unten heutigen Bedingungen zustande kommen könnte, während es unter den gegebenen politischen Voraussetzungen im Jahr 2013 noch möglich gewesen sei.

Eindrücke von der Fachtagung

Rechtliche Anerkennung der religiösen Vertretungen der muslimischen Bevölkerung

In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Prof. Muckel, Dr. Detlef Görrig von der EKD, Said Barkan vom Zentralrat und Burhan Kesici vom Islamrat zusammen mit der Moderatorin Dr. Nkechi Madubuko über die Folgen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW. Die Diskutand*innen waren sich schnell einig, dass fragmentierte Modellversuche der Kooperation zwischen Staat und Islamverbänden keine Dauerlösung sein könnten, sondern eine rechtliche Anerkennung der religiösen Vertretungen der muslimischen Bevölkerung alternativlos sei. Es zeige sich beispielsweise, dass in Bezug auf die Anerkennung von Religionsgemeinschaften wie jener der Zeugen Jehovas und den großen Islamverbänden offenbar unterschiedliche Kriterien angesetzt worden sei, was das gesamtgesellschaftliche Misstrauen gegenüber islamischen Organisationen ausdrücken könne. So sprachen die Podiumsgäste den Betroffenen der klagenden Islamverbände Mut aus, weiter gegen die Ablehnung ihrer Anerkennungsgesuche anzugehen, da die formellen Gründe, auf deren Grundlage ihnen der Status einer Religionsgemeinschaft abgesprochen wurde, fragwürdig seien.

Forderungen an Zivilgesellschaft und Politik

Zuletzt wurden die Tagungsteilnehmer*innen dazu aufgerufen, bei einer Live-Abstimmung darüber zu entscheiden, welche drei wichtigsten Forderungen an Zivilgesellschaft und Politik aus der zweitägigen Tagung abgeleitet werden sollten. Die Teilnehmer*innen votierten dabei mehrheitlich für diese drei der sieben Forderungen:

  1. Behördliche Selbstreflexion im Umgang mit muslimischen Trägern
  2. Strukturförderung zur Integration in die Regelförderung
  3. Misstrauensdiskursen durch Kooperationen offensiv begegnen

Die weiteren zur Abstimmung gestellten Forderungen lauteten:

  1. Vorwürfen mit belastbaren Strukturen begegnen
  2. Erfahrungswerte weitergeben
  3. Von Rückschlägen nicht entmutigen lassen
  4. Beharrlich weitermachen

Kontakt

Onna Buchholt
Projektleiterin für Kompetenznetzwerk Prävention Islam- und Muslimfeindlichkeit

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Das Netzwerk stellt sich gegen die immer virulenter werdende Islamfeindlichkeit, setzt sich für die Partizipation aller Jugendlichen an den Strukturen der Jugendverbandsarbeit ein und entwickelt Bildungsangebote.

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