Strukturen der Interessenvertretung
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Politik, Kirche und Gesellschaft zu vertreten, ist die zentrale Aufgabe der aej als Kinder- und Jugendverband.
Grundlagen der Interessenvertetung
Evangelische Jugend versteht sich als Selbstorganisation junger Menschen, die als solche ein Wert in sich ist, geeignet und aufgefordert, die Interessen junger Menschen in der Gesellschaft zum Tragen zu bringen. In ihrer institutionalisierten Form erreicht sie besondere Qualitäten, die über die spontane Initiative vor Ort oder die punktuelle Beteiligung an bestimmten Themen hinausreicht. Daneben werden direkte und informellere Formen der Beteiligung wichtiger, z. B. die direkte politische Auseinandersetzung mit Themen und Positionen in event-mäßigen Formen, Foren und Treffen aber auch kleinteilige Veranstaltungen, die direkten und authentischen Kontakt zu Politiker(inn)n ermöglichen. Durch beides, jedoch vor allem basierend auf den Strukturen beteiligt die Evangelische Jugend junge Menschen thematisch umfassend, in zeitlicher Perspektive kontinuierlich und nachhaltig, ebenenübergreifend und im dialogischen Verhältnis zur Erwachsenenwelt.
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In der Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns und der eigenen Rolle in der Gesellschaft reicht ihr politisches Selbstverständnis über das einer Jugendwelt (oder jugendlichen Gegenwelt) im Gegenüber zu einer Erwachsenenwelt hinaus: In ihrer gesellschaftlichen Funktion ist sie als jugendliche Selbstorganisation und Interessenvertretung ein intermediärer Raum, ein Raum der Interessenvermittlung, der Auseinandersetzung und Aneignung, den die gesamte Gesellschaft als Ort der Sozialisation benötigt. Diese gesellschaftlichen Funktionen werden vor allem partnerschaftlichen – aber auch kontroversen - Formen des Dialoges mit den Institutionen der Erwachsenenwelt und in deren wohlverstandenen Eigeninteresse und im Rahmen einer entsprechenden Förderung wahrgenommen. Bei alledem wird Evangelische Jugend diese Funktionen nur erfüllen können, wenn sie stets jugenddominierter intermediärer Raum bleibt und die Formen der partnerschaftlichen Aufgabenübernahme in der Gesellschaft ihre partizipativen und selbstbestimmten, von der Basis lokaler Milieus sich her aufbauender Meinungsbildungs- und Steuerungsprozesse die notwendigen Freiräume lässt: Die Evangelische Jugend hat einen politischen und gesellschaftlichen Auftrag, der über die Erledigung gesellschaftspolitischer Aufträge hinausgeht.
Das politische Mandat der Evangelischen Jugend basiert auf den demokratisch legitimierten Meinungsbildungsprozessen ihrer Gremien. Es reicht darüber hinaus, indem es sowohl durch Fach- und Expert(inn)enwissen der in der Evangelischen Jugend Aktiven über sich selbst, die Lebenswelt junger Menschen und ihre Arbeit aber auch um dem Verband innewohnende Interessenlagen ergänzt wird. In Zeiten einer heterogenen Jugend kann immer weniger von einer „Teilnahme“ am Verband auf eine greifbare Identität mit erwartbaren Haltungen, Werten und Normen ausgegangen werden, die auch Rückschlüsse auf politische Meinungen und Interessen zulassen würden. Die im Jugendverband erreichte Jugend ist also immer weniger automatisch als eine „Interessengruppe“ anzusprechen. Dies verstärkt die Notwendigkeit direkter Formen der Meinungsbildung, die individuelle Einflussnahme breiterer Gruppen zu ermöglichen.
Aufgabe der Evangelischen Jugend ist es daher wesentlich, in die politischen Entscheidungsprozesse der Erwachsenenwelt den „Zukunftsfaktor“ einzubringen und einzufordern. Von allen Generationen hat die Jugend stets das größte, häufig sogar das alleinige Interesse an nachhaltigen politischen Entscheidungen, in denen zum Beispiel Belastungen nicht einfach in die Zukunft verschoben werden. Um diesen Beitrag zum politischen Prozess zu leisten, ist die Evangelische Jugend auf wirksame und in gewissen (moralischen) Sinne „mächtige“ Strukturen und professionalisierte Arbeitsweisen angewiesen, die sich mit den Kernpunkten politisches Mandat, Unabhängigkeit und Eigenständigkeit freier Träger umschreiben lassen. Hieraus ergeben sich aktuell auch heftige ordnungspolitische Auseinandersetzungen. Die Frage einer bundeszentral geregelten Kinder- und Jugendhilfe – wie sie in der Föderalismusreform aufgeworfen wurde – oder die Frage des Status freier Träger und nicht zuletzt die immer wieder aufgeworfene Frage nach den Mitwirkungsrechten von Jugendhilfeausschüssen sind für die Interessenvertretung junger Menschen durch die Jugendverbände existentiell. Auch von der Evangelischen Jugend wurden und werden die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen mit großem Nachdruck verteidigt.
Jugendpolitische Interessenvertretung
Die Grundvoraussetzungen evangelischer Kinder- und Jugendarbeit in all ihren Formen sind Selbsttätigkeit und Selbstbestimmtheit. Die evangelische Kinder- und Jugendarbeit ist damit für junge Menschen die Möglichkeit und gleichzeitig das Mittel, einen Teil von Gesellschaft zu gestalten.
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In der selbstbestimmten Selbsttätigkeit ist damit stets bereits die Partizipation an Kirche und Gesellschaft angelegt. Aus gesamtgesellschaftlicher (Erwachsenen)Perspektive ist die jugendverbandliche Verfassung die Gewährung eines Freiraumes für junge Menschen, den es zu Gestalten gilt. Es ist die Möglichkeit sowohl zu individueller Persönlichkeitsentfaltung als auch ein Ort der Veränderung gesellschaftlicher Realität.
Jugendverbandsarbeit zeichnet sich darüber hinaus durch ihren demokratischen und ebenenübergreifenden Aufbau aus. Sie verfügt damit über eine Organisationsform, die Kommunikation mit anderen Institutionen der Gesellschaft erlaubt und erzwingt – oder, anders ausgedrückt: Evangelische Jugend versteht sich als Selbstorganisation junger Menschen, die als solche ein Wert in sich ist, geeignet und aufgefordert, die Interessen junger Menschen in der Gesellschaft zum Tragen zu bringen. In ihrer institutionalisierten Form erreicht sie besondere Qualitäten, die über die spontane Initiative vor Ort oder die punktuelle Beteiligung an bestimmten Themen hinausreicht.
Demokratie und Zukunft
Aufgabe der Evangelischen Jugend ist es daher, in Politik und Gesellschaft den „Zukunftsfaktor“ einzubringen und einzufordern. Von allen Generationen hat die Jugend stets das größte, häufig sogar das alleinige Interesse an nachhaltigen politischen Entscheidungen, in denen zum Beispiel Belastungen nicht einfach in die Zukunft verschoben werden. Um diesen Beitrag zum politischen Prozess zu leisten, ist die Evangelische Jugend auf wirksame und im gewissen (moralischen) Sinne „mächtige“ Strukturen und professionalisierte Arbeitsweisen angewiesen, die sich mit den Kernpunkten politisches Mandat, Organisation und Eigenständigkeit umschreiben lassen. Diese Prinzipien entsprechen denen der repräsentativen Demokratie.
Es fällt auf, dass bestimmte Teile des demokratischen Systems von wachsenden gesellschaftlichen Gruppen angefragt werden. Junge Menschen begrüßen weit überwiegend „Demokratie“ als Lebensstil. Politiker(innen), Parteien, gesellschaftspolitische Großorganisationen und auch politische Mechanismen der repräsentativen Demokratie werden aber immer häufiger abgelehnt oder mit kritischer Distanz betrachtet. Dabei wird in der Evangelischen Jugend selbst immer deutlicher, dass das Prinzip der Repräsentation alleine immer fragwürdiger wird – und damit auch die demokratisch legitimierten Meinungsbildungsprozesse ihrer Gremien. In Zeiten einer heterogenen Jugend kann immer weniger von einer „Teilnahme“ am Verband auf eine greifbare Identität mit erwartbaren Haltungen, Werten und Normen ausgegangen werden, die auch Rückschlüsse auf politische Meinungen und Interessen zulassen würde.Die im Jugendverband erreichte Jugend ist also immer weniger automatisch als eine „Interessengruppe“ anzusprechen. Dies verstärkt die Notwendigkeit, direkte Formen der Meinungsbildung und Teilhabe zu entwickeln, um die individuelle Einflussnahme breiterer Gruppen zu ermöglichen. Für die Jugendverbandsarbeit werden deshalb direkte und informellere Formen der Beteiligung wichtiger, z. B. die direkte politische Auseinandersetzung mit Themen und Positionen in eventmäßigen Formen, Foren und Treffen aber auch kleinteilige Veranstaltungen, die direkten und authentischen Kontakt zu Politiker(inn)n ermöglichen.
Kontinuierliche Interessenvertretung
Beide Prinzipien – das der direkten und das der repräsentativen Beteiligung - müssen mit Blick auf das, was sie leisten und nicht leisten können abgeklärt und realistisch betrachtet werden: So wie die repräsentativen Formen stets die Gefahr funktionaler Erstarrung und mangelnder Spontaneität in sich tragen, so sind die Ergebnisse direkter Beteiligung häufig subjektiv oder bilden nur kleine Ausschnitte der Interessen aller von Entscheidungen Betroffenen ab. Authentizität und Repräsentativität stehen stets in einem Spannungsverhältnis. Spätestens an den Kontaktzonen zur Erwachsenenwelt müssen daher die Funktionsmechanismen von Politik nüchtern betrachtet werden, in der neben jugendlicher Authentizität und gutem Willen sowohl Fachlichkeit als auch unbestreitbare Machtmechanismen konstitutiv und unvermeidbar sind.
Aus dieser Realität politischer Institutionen wird der besondere Wert der jugendverbandlichen Institution deutlich: Evangelische Jugend leistet nicht nur Partizipation, sondern kontinuierliche Interessenvertretung. Dazu gehören Lobbyarbeit und Politikberatung ebenso wie Mitwirkung in Jugendhilfeausschüssen und die Kontaktpflege mit Parteien. Sie ist authentisch und professionell, wenn es um die politische Beteiligung junger Menschen geht.
Für die Zukunft wird das Verhältnis direkter und repräsentativer Formen weiter entwickelt werden müssen. Dabei gilt: Soviel direkte Beteiligung wie möglich, soviel Institution wie nötig. Die Erfahrung zeigt, dass junge Menschen auch „unattraktivere Formen“ wie die Gremienarbeit in Kauf nehmen und sich aneignen – wenn sie darüber wirklich etwas austragen können. Dafür, dass es wirklich etwas mitzubestimmen gibt, müssen Kirche und Politik durch Zurückhaltung und durch das Gewähren von Freiräumen sorgen.
Jugendringarbeit
Die politische Interessenvertretung der Jugendverbände ist untrennbar verbunden mit den kommunalen Jugendringen. Die kommunalen Ringe schalten sich in die Diskussion um Neue Steuerung, um Sozialraumorientierung, der Ganztagesbetreuung an den Schulen ein und beteiligen sich an der Jugendhilfeplanung. Sie reden mit bei Fragen des Übergangs Schule zum Beruf. Förderung des Ehrenamtes, Partizipation, Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit sind ihre ureigensten Themen und werden immer wieder zum Tagesordnungspunkt gemacht. So sind Jugendringe zentrales Mittel der politischen Interessenvertretung.
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Die Kernaufgaben von Jugendringen sind:
- die Interessen ihrer Mitgliedsorganisationen zu vertreten
- die Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen des Gemeinwesens gegenüber der Politik, gegenüber der Verwaltung und der Öffentlichkeit wahrzunehmen. Im § 12 Absatz 2 des KJHG haben wir für Letzteres ein ganz klares politisches Mandat erhalten.
Wenn die Jugendringe diese Aufgaben wirkungsvoll wahrnehmen, dann leisten sie gute Arbeit! Natürlich können und sollen Jugendringe darüber hinaus weitere Aufgaben wahrnehmen - z. B. die Trägerschaft von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, die Organisation von Freizeiten und das Vorhalten von Serviceangeboten für ihre Mitglieder, Angebote zur Gruppenleiterausbildung etc. – aber dieses sind Küraufgaben, d. h., sie können sein, sie müssen aber nicht sein. An ihnen misst sich nicht das politische Gewicht eines Jugendrings - obwohl gute Arbeit nicht schadet.
Aufgaben und Voraussetzungen
Um diesen vielfältigen Aufgaben auf örtlicher Ebene gerecht werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
- Für die Leitungsaufgaben in den Vorständen müssen Menschen zur Verfügung stehen, die die Jugendverbandsarbeit kennen – aus ihr kommen – und die über ausreichendes Wissen und Kenntnis der Kommunalpolitik verfügen.
- Die Arbeit der kommunalen Jugendringe muss von den Mitgliedsverbänden gewollt und mit getragen werden.
- Ein gemeinsam entwickeltes und von den Mitgliedern getragenes Verständnis von den Aufgaben und der Ausrichtung des Rings muss vorhanden sein.
- Mindestens die Kreisjugendringe benötigen die Unterstützung von hauptamtlichem Fachpersonal.
- Eine ausreichende finanzielle Basis für die Arbeit der kommunalen Jugendringe muss sichergestellt sein.
Jugendvertretung bedarf einer öffentlich erkenn- und kontrollierbaren Struktur. Sie geschieht u.a. durch Jugendringe. Diese sind freiwillige Zusammenschlüsse in Form von Arbeitsgemeinschaften der Jugendverbände und Gruppen der Jugend, die im Bereich einer Region, z. B. Stadt, Kreis, Bezirk, Land oder Bund arbeiten und in der Jugendarbeit umfassend gesamtbildungsbezogen tätig sind und in der Regel einen "ganzheitlichen Arbeitsansatz“ verfolgen. Es geht also nicht nur um die Vermittlung einzelner Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern um die Entwicklung der ganzen Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Neben den klassischen Jugendverbänden sollten auf örtlicher Ebene auch Jugendzentren und -initiativen, Vertreterinnen und Vertreter von Jugendprojekten bzw. deren Zusammenschlüsse in Jugendringen mitarbeiten können.
Da die Arbeit von vielen Trägern der Jugendarbeit geleistet wird, ist Kooperation und Koordination möglichst aller wichtig. Diese Aufgaben müssen Jugendverbände selbst in die Hand nehmen. Sie können das nicht Dritten, z. B. Behörden überlassen. Ein geeigneteres Instrument als Zusammenschlüsse der Jugendverbände auf freiwilliger Basis zu Arbeitsgemeinschaften, also zu Jugendringen, gibt es dafür nicht.
Eigenständigkeit der Jugendverbände
Jugendverbände sind die Selbstorganisationen junger Menschen. Das impliziert bereits eine organisatorische, inhaltliche und personelle Distanz zu den Organisationen Erwachsener. In der Jugendbewegung war das Leitbild eines Jugendverbandes ein eigenständiger und unabhängiger Bund junger Menschen, die sich teilweise sogar dezidiert in Ablehnung der „Erwachsenenwelt“ als Gegenwelt konstituierten. Das Bild vom „Jugendreich“ war identitätsbildend.
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Jugendverbände haben aber eine weitere Realität, die sich nicht aus dieser bündischen Tradition herleitet. Sie sind die Jugend- und/oder Nachwuchsabteilungen zivilgesellschaftlicher Organisationen – der Kirchen, der Feuerwehr, der Gewerkschaften, des Naturschutzbundes, des Roten Kreuzes, des Sängerbundes usw. Nur wenige der relevanten Jugendverbände der Gegenwart stehen in keinem geregelten Verhältnis zu einer - ihrer - Erwachsenenorganisation.
Organisatorisch kann dies sehr unterschiedlich gefasst sein – teilweise sind die Jugendverbände organisatorisch eine „Abteilung“ der Organisation, teilweise sind sie eigenständige Vereine. In der Evangelischen Jugend sind beide Formen vorhanden.
Dies wirft die Frage auf, wie eigenständig ein Jugendverband sein muss, damit er tatsächlich als Selbstorganisation bezeichnet werden kann. Die Frage hat rechtliche Dimensionen – etwa wenn es um die Förderung als Jugendverband gem. § 12 KJHG geht. Aber auch pädagogisch muss immer wieder gefragt werden, wie Jugendverbände einerseits gegenüber ihren Erwachsenenorganisationen ausreichende Gestaltungsräume für junge Menschen erkämpfen oder bereitstellen und andererseits Teil dieser Organisationen bleiben und diese zu tradieren - denn dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft sich immer wieder erneuert aber auch immer wieder nachwächst, ist die gesellschaftliche Funktion und Aufgabe der Jugendverbände.
Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschüsse sind die wichtigsten Instrumente der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik. Der Jugendhilfeausschuss nimmt eine besondere Stellung innerhalb unserer verfassten demokratischen Strukturen ein. Er ist eine Einrichtung, in der Bürgerinnen und Bürger eine Beteiligungsmöglichkeit geboten wird, die in dieser Form eine Einmaligkeit darstellt. Junge Menschen können für die Umsetzung ihrer Bedürfnisse eintreten und so Demokratie direkt leben.
Jugendhilfeausschüsse sind eine unverzichtbare Schnittstelle zwischen der Lebenswelt junger Menschen und der Politik. Die Broschüre des DBJR "Für die Interessen junger Menschen - die Jugendhilfeausschüsse" zeigt die weitreichende Arbeit der Jugendhilfeausschüsse auf. Sie macht deutlich, welche wichtige Funktion ihnen in der Kinder- und Jugendhilfe zukommt.