aej-Mitgliederversammlung beschließt aej-Beitrag zum 1,5 Grad-Klimaziel

Jahreszahl 2035 mit Pfeil als Graffiti auf einer Wand

Foto: Thomas Reimer/stock.adobe.com

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Dass ihr euch da mal nicht überhebt! So wurde kürzlich das aej-Klimaziel hinterfragt. Die Antwort: Diese Frage stellt sich nicht, weil das Klima sie auch nicht stellt. Deshalb hat die 133. aej-Mitgliederversammlung das Ziel Treibhausgasneutralität noch einmal bekräftigt und konkrete Schritte formuliert:

Präzisierung des MV-Beschlusses von 2021

Die aej präzisiert und konkretisiert das auf der 132. Mitgliederversammlung als anstrebenswert benannte Ziel der Treibhausgasneutralität wie folgt:

1. Geltungsbereiche

Um das Ziel glaubwürdig abzustecken und eine ambitionierte Umsetzung zu ermöglichen und zu erreichen, werden für die aej zwei Geltungsbereiche definiert.

  • Geltungsbereich I: Die aej/ESG-Geschäftsstelle und deren bundesweite Aktivitäten
     
  • Geltungsbereich II: Die Mitglieder der aej und ihre Untergliederungen

Für den Geltungsbereich I aej/ESG-Geschäftsstelle und deren bundesweite Aktivitäten beschließt die MV: Die Geschäftsstelle wird bis spätestens 2035 treibhausgasneutral. Ausgangspunkt für die Bestimmung der einzelnen Reduktionsziele ist die 2022 erstellte CO2-Bilanz. Das Jahr 2035 ist die von Expert*innen empfohlene Zielmarke für ein glaubwürdiges, weil realisierbares Ziel.

Der Vorstand ist aufgefordert zur 134. Mitgliederversammlung die aktuelle CO2-Bilanz für Geltungsbereich I sowie Pläne zur Erreichung der Reduktionsziele für 2030 als auch 2035 vorzulegen, um zu prüfen, ob die aktuelle Zielformulierung (2035) nachgeschärft werden kann. Ebenso soll geprüft werden, ob auch schon vor dem angestrebten Zieljahr der verbleibende CO2-Ausstoß kompensiert werden kann. Die Mitgliederversammlung der aej beauftragt den Vorstand zudem, in den Folgejahren jährlich zur Mitgliederversammlung über den Stand der Umsetzung in der aej-Geschäftsstelle zu berichten. Ebenso fordert die MV die Mitgliedsverbände auf, ihre Erfahrungen und Erfolge bei der Implementierung der im Antrag beschriebenen Maßnahmen zu teilen. Der Austausch über diesen Prozess wird als fester Tagesordnungspunkt bis zur Zielerreichung, zum Teil der aej-MV.

Für den Geltungsbereich II, Mitglieder der aej, gilt: die aej-Mitgliederversammlung ruft alle Mitglieder dazu auf und bestärkt sie darin, bereits eingeführte Instrumente und Aktivitäten auszubauen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Treibhausgasemissionen deutlich zu verringern. die Mitgliederversammlung regt auch die Mitglieder dazu an, die finanziellen Auswirkungen der Kompensation ihres CO2-austoßes zu prüfen und diese als teil ihrer Strategie zur Klimaneutralität umzusetzen.

2. Die Werkstatt Transformation

Die aej-Werkstatt Transformation wird zur Plattform für den Austausch und die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder weiterentwickelt. Mindestens einmal im Jahr

  • informieren sich im Werkstattgespräch die Mitglieder über ihre Erfahrungen und Arbeitsergebnisse,
  • teilen ihr Wissen, Instrumente und Praxisbeispiele, insbesondere auch zu den Themen Bildungsarbeit und Politik, und
  • bekommen fachliche und didaktische Expertise.

Die Ergebnisse dieser Werkstatttreffen werden digital für alle Mitglieder zur Verfügung gestellt.

3. Bildungsarbeit

Bildungsarbeit ist unverzichtbar bei der Umsetzung des aej-Klimaziels. Sie trägt dazu bei, dass junge Menschen selbst einen transformativen Lebensstil entwickeln. Dabei ist es der aej wichtig, den Schutz des Klimas mit der Frage nach Gerechtigkeit zu verknüpfen:

  • weltweit, denn ausgerechnet die ärmsten Länder, mit geringeren Treibhausgasemissionen sind bereits heute am stärksten vom Klimawandel betroffen.
  • in Deutschland, denn der Transformationsprozess darf nicht auf Kosten von sozial benachteiligten Kindern- und Jugendlichen gehen, sondern muss ihnen einen nachhaltigen Lebensstil ermöglichen.

4. Schutz des Klimas

Der Schutz des Klimas ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb müssen politisch die Rahmenbedingungen geschaffen und durchgesetzt werden, damit

  • die Verantwortung nicht auf die Schultern junger Menschen abgewälzt wird,
  • nachhaltiger Lebensstil eine attraktive und lebbare Alternative ist und
  • die aej ihr Klimaziel erreicht, zu dem junge Menschen selbstwirksam beitragen können.

Die aej ermutigt ihre Mitglieder dieses Thema auch in ihre jeweiligen kirchlichen und politischen Bezüge einzubringen. Sie beauftragt den Vorstand und die Geschäftsstelle (im Sinne des Beschlusses 1/2019 "Wandelbar-Die Evangelische Jugend auf dem Weg zur sozial-ökologischen Transformation" von der 130. aej-MV 2019), auf entsprechende politische Entscheidungsträger*innen einzuwirken.

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