„Kreatives Europa“ (Programmgeneration 2021-2027)

„Kreatives Europa“ ist das Förderprogramm für Europas audiovisuelle Branche sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft. Gefördert werden können in diesem Programm beispielsweise europäische Kooperationsprojekte, europäische Plattformen für Kultureinrichtungen oder Festivals und Unternehmen, die Promotion-Maßnahmen für den europäischen Film durchführen. Für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit können unter diesem Programm größere kulturelle Projekte, die gemeinsam mit mehreren europäischen Partnern durchgeführt werden sollen, für eine Förderung in Frage kommen. Das europäische Förderprogramm „Kreatives Europa“ soll dazu beitragen, den europäischen Kultur- und Wirtschaftsraum zu stärken und einen europäischen Kulturraum zu errichten.

Frau hinter bunter Filmklappe

Foto: Unsplash/Mason Kimbarovsky

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"Kreatives Europa" - was bedeutet das?

Das Programm „Kreatives Europa“ zielt darauf ab, Kultur- und Kreativschaffende sowie die europäische Filmindustrie in Europa über Grenzen hinweg zu unterstützen und einen gemeinsamen europäischen Kulturraum zu errichten. Gefördert werden soll dabei der europäische Kultur- und Kreativsektor als Wirtschaftszweig.

Das bedeutet, es werden keine Kulturprojekte um ihrer selbst willen gefördert. Vielmehr werden Projekte gefördert, um den Sektor wirtschaftlich zu stärken, beispielsweise durch die Erschließung neuer Publikumsgruppen, die Schaffung von Strukturen zur Unterstützung von Künstler*innen und den Aufbau von nachhaltigen Kooperationsstrukturen und Synergien zwischen Einrichtungen im Kultur- und Kreativbereich.

Der Begriff „Kultur- und Kreativsektor“ wird dabei weit gefasst und bezieht sich auf alle Sektoren, deren Aktivitäten auf kulturellen Werten oder künstlerischen und anderen individuellen oder gemeinschaftlichen kreativen Ausdrucksformen beruhen. Der europaweite Austausch und die Vernetzung von Akteur*innen der Kreativbranche stehen im Vordergrund.

Programmstruktur und Fördermöglichkeiten für die Evangelische Kinder- und Jugendarbeit

„Kreatives Europa“ gliedert sich in die drei Teilbereiche „Kultur“, „Media“ für die audiovisuelle Branche und den „Sektorübergreifenden Bereich“.
Für Kulturprojekte aus der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit kommt für eine Antragstellung insbesondere der Teilbereich „Kultur“ in Frage. In der Folge beziehen sich daher alle Informationen auf diesen Bereich. Die im Teilbereich „Kultur“ geförderten Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Resilienz und Erholung des von der Pandemie betroffenen Kultur- und Kreativsektors, Innovation und gemeinsamem künstlerischen Schaffen im weitesten Sinne, Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren sowie dem Aufbau von Kapazitäten/Training für Künstlerinnen und Künstler leisten. Der Teilbereich „Kultur“ richtet sich an Einrichtungen und Organisationen, die im Kulturbereich aktiv sind. Eine Antragstellung ist somit zum Beispiel für Kinder- und Jugendchöre oder-orchester denkbar.

Was ist förderfähig?

Der Programmteil „Kultur“ gliedert sich wiederum in verschiedene Teilbereiche. Für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit ist dabei vor allem der Teilbereich „Europäische Kooperationsprojekte“ von Interesse. Hier stehen für Projekte zum die sogenannten „kleinen Kooperationsprojekte“, „mittleren Kooperationsprojekte“ sowie die sogenannten „großen Kooperationsprojekte“ zur Auswahl.

Für die Beantragung dieser drei Arten von Kooperationsprojekten ist die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen europäischen Ländern (EU-Mitgliedstaaten und teils weitere europäische oder außereuropäische Länder) unerlässlich.

Welche Länder als Partner in Frage kommen und alle weiteren wichtigen Rahmenbedingungen für förderfähige Projekte sind auf den Webseiten der Europäischen Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ sowie des Creative Europe Desks zu finden. Hier finden sich auch alle relevanten Informationen rund um die Antragstellung.

Kooperationsprojekte

Im Rahmen von Kooperationsprojekten innerhalb des Programms „Kreatives Europa“ soll die intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus verschiedenen europäischen Ländern unterstützt werden.

Die grenzüberschreitende Schaffung und Verbreitung von Künstlerinnen und Künstlern steht dabei ebenso im Vordergrund wie die der Werke. Kulturschaffenden sollen in ihrer Professionalität und der geographischen Ausweitung ihres Aktionsradius gefördert werden und auch Werke sollen eine größere geographische Verbreitung finden. Außerdem soll die Kapazität europäischer Kultur- und Kreativsektoren verbessert werden, um Talente zu fördern, Innovationen voranzubringen, zu wachsen und Arbeitsplätze und Wachstum zu generieren.

Projekte müssen zu einem dieser Ziele beitragen:

  • Transnationale Schaffung und Verbreitung
  • Innovation

Projekte müssen mindestens eine, maximal zwei der folgenden Programmprioritäten aufgreifen:

  • Publikumsentwicklung
  • Soziale Inklusion
  • Nachhaltigkeit
  • Neue Technologien
  • Internationale Dimension

Alternativ können Projekte eine sektorspezifische Priorität auswählen. Diese gelten aktuell für den Buchsektor, Musikbereich, Architektur und Kulturerbe.

Darüber hinaus müssen alle Projekte strategisch zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

Die Antragstellung für Kooperationsprojekte im Rahmen des Programms Kreatives Europa erfolgt online über die Europäische Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ in Brüssel. Für eine Projektberatung kann der Cultural Contact Point in Bonn genutzt werden. Wie immer steht für ev. Einrichtungen aus Kirche und Diakonie auch die „Gemeinsame Servicestelle für EU-Förderpolitik und Projekte von EKD und Diakonie Deutschland“ zur Beratung zur Verfügung.

  1. Für einen Projektantrag für ein kleines Kooperationsprojekt werden neben dem Antragsteller mindestens zwei weitere Einrichtungen aus mindestens zwei weiteren europäischen Ländern als Partner benötigt – insgesamt mindestens drei Partnereinrichtungen aus drei europäischen Ländern. Außerdem müssen für beantragte Projekte immer mindestens 20% der Projektkosten aus Eigenmitteln oder anderen Finanzierungsquellen geleistet werden. Die EU-Förderung kann dabei maximal 200.000 Euro betragen.

  2. Für einen Projektantrag für ein mittleres Kooperationsprojekt werden neben dem Antragsteller mindestens vier weitere Einrichtungen aus mindestens vier weiteren europäischen Ländern als Partner benötigt – insgesamt mindestens fünf Partnereinrichtungen aus fünf europäischen Ländern. Außerdem müssen für beantragte Projekte immer mindestens 30% der Projektkosten aus Eigenmitteln oder anderen Finanzierungsquellen geleistet werden. Die EU-Förderung kann dabei maximal 1 Million Euro betragen.

  3. Für die Beantragung eines großen Kooperationsprojekts werden neben dem Antragsteller mindestens neunweitere Einrichtungen aus mindestens neunverschiedenen Ländern als Partner benötigt – insgesamt zehn Partnereinrichtungen aus zehn europäischen Ländern. Zudem müssen für beantragte Projekte mindestens 40% der Projektkosten aus Eigenmitteln oder anderen Finanzierungsquellen geleistet werden. Die EU-Förderung kann dabei maximal 2 Millionen Euro betragen.

Links



Kontakt

Dorothee Ammermann
Referentin für Europäische Jugend- und Bildungspolitik
Marianne Malten
Assistentin für Europäische Jugend- und Bildungspolitik

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