Erasmus+ (Programmgeneration 2021-2027)

Das „Erasmus+“ Programm bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit. Gefördert werden können unter anderem internationale Jugendbegegnungen, Mobilitäten von Fachkräften, Jugendpartizipationsprojekte und Kooperationspartnerschaften von Organisationen.

Graffiti an Brüsseler Hausfassade

Foto: aej

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Was ist Erasmus+?

Das Programm „Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport“ ist eines der wohl bekanntesten Fördermittelprogramme der Europäischen Union. Es hat zum Ziel, sowohl Personen als auch Organisationen in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport zu unterstützen. Zwei wesentliche Fördermöglichkeiten des Programms sind die Unterstützung von Mobilitäten (also von kurzen oder längeren Aufenthalten von Einzelpersonen oder Gruppen) im europäischen Ausland zu Lernzwecken und die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit von Organisationen.

Mehr als ein Auslandsstudium - die fünf Bildungsbereiche

Anders als landläufig oft angenommen, fördert das Erasmus+ Programm nicht nur Auslandsaufenthalte von Studierenden, sondern ermöglicht die Förderung von Projekten in insgesamt fünf verschiedenen sogenannten Bildungsbereichen. Die Bildungsbereiche sind:

  • vorschulische und schulische Bildung,
  • Hochschulbildung
  • berufliche Bildung,
  • allgemeine Erwachsenenbildung und der
  • Jugendbereich.

Für eine Antragstellung von Akteuren der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit ist in aller Regel nur der Programmbereich Jugend von Interesse. In diesem Bereich können Anträge für verschiedener Formate der Arbeit mit jungen Menschen (13 bis 30 Jahre) gestellt werden. Zugleich gibt es auch Fördermöglichkeiten für Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendeinrichtungen. Die weiteren Angaben auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf den Programmbereich Jugend.

Die drei Leitaktionen

Das Programm Erasmus+ gliedert sich insgesamt in drei Leitaktionen.

Die Leitaktion 1
dreht sich im Kern um verschiedene Arten von Lernmobilitäten die in der Regel im europäischen Ausland absolviert werden sollen. So bietet die Leitaktion 1 Fördermöglichkeiten für internationale Jugendaustausche, Mobilitäten von Fachkräften oder Jugendpartizipationsprojekte. Bei den letzteren handelt es sich um Projekte zur Stärkung der aktiven Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben und des Dialogs zwischen jungen Menschen und politischen Entscheidungsträgern.

Die Leitaktion 2
steht unter dem Thema „Zusammenarbeit von Organisationen und Institutionen“. Hier soll Organisationen und Einrichtungen aus dem Jugendbereich die Möglichkeit gegeben werden, sich bi-, tri- oder multinational mit anderen Organisationen zu vernetzen, gemeinsame Fragestellungen oder Herausforderungen zu bearbeiten.

Die Leitaktion 3
dient dazu, politische Reformvorhaben auf europäischer Ebene umzusetzen. Zu diesem Zweck veröffentlicht die EU-Kommission im Rahmen der Leitaktion 3 in unregelmäßigen Abständen spezifische, zeitlich begrenzte Aufrufe. Zudem ist die strukturelle Förderung europäischer Jugendorganisationen (Dachverbände) Teil der Leitaktion 3.

Was ist förderfähig?

Im Jugendbereich von Erasmus+ gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Da es sich bei Erasmus+ jedoch um ein europäisches Förderprogramm handelt, gilt grundsätzlich, dass man für ein Vorhaben mindestens einen europäischen Partner braucht. Im Rahmen von Erasmus+ gibt es jedoch mit den Jugendpartizipationsprojekten einen Ausnahmefall, der auch eine Förderung von Projekten ohne die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern zulässt.
Aus welchen Ländern Organisationen als Partner in Frage kommen und alle weiteren wichtigen Rahmenbedingungen für förderfähige Projekte sind im sogenannten Programmleitfaden für Erasmus+ zu finden. Hier finden sich auch alle relevanten Informationen zu den aktuellen Fördersätzen und alle Details rund um das Verfahren der Antragstellung.

  1. Bi-, tri- oder multilaterale Jugendbegegnung mit einem inhaltlichen Programm, das unter Nutzung der Methoden der non-formalen Bildung die Kompetenzen der jungen Menschen stärkt und sie dabei unterstützt zu aktiven europäischen Bürger*innen heranzuwachsen.

    Weitere Informationen zur Förderung von Jugendbegegnungen: Fact Sheet zu Jugendbegegnungen in Erasmus+ Jugend 

     

  2. Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Weiterbildung von Fachkräften der Jugendarbeit durch Aktivitäten wie Studienaufenthalte, Job Shadowing/Hospitationen im Ausland; Netzwerkaufbau, Trainings und Schulungen sowie Seminare und Workshops mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit.

    Weitere Informationen zur Förderung von Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit: Fact Sheet zu den Mobilitätsprojekten für Fachkräfte in Erasmus+ Jugend 

     

  3. Förderfähig sind Formate der non-formalen Bildung, die die aktive Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben (zum Beispiel Dialogprozesse mit politischen Entscheidungsträger*innen) sowie das europäische Bewusstsein junger Menschen fördern (zum Beispiel durch Workshops, Seminare, Schulungen, Debatten, Rollenspiele, Konsultationen, Kampagnen zu relevanten Themen, Simulationen oder mit Hilfe digitaler Instrumente z.B. Hackathons, digitale Beteiligungstools, etc.). Förerfähig sind außerdem Aktivitäten im Rahmen des EU-Jugenddialogs oder zur Umsetzung der EU-Jugendziele. Im Rahmen der Jugendpartizipationsprojekte können Aktivitäten im In- und Ausland gefördert werden.

    Weitere Informationen zur Förderung von Jugendpartizipationsprojekten: Fact Sheet für Jugend(Orgaisationen) zu den Jugendpartizipationsprojekten in Erasmus+ Jugend 

     

  4. Kooperationspartnerschaften sind ein offenes Format für länderübergreifende Projekte zur Qualitätsentwicklung und zum Kapazitätsaufbau im Jugendbereich. Sie können genutzt werden, um bestehende Partnerschaften und Netzwerke zu stärken und auszubauen oder die eigene Praxis/eigene Angebote weiterzuentwickeln. Kooperationspartnerschaften können unter spezifischen Voraussetzungen auch dazu dienen, um Kooperationen mit anderen Bildungsbereichen oder anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe aufzubauen. 

    Weitere Informationen zur Förderung von Kooperationspartnerschaften: Fact Sheet zu den Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ Jugend 

     

  5. Partnerschaftsprojekte für eher unerfahrene, kleine oder lokale Organisationen, die dazu beitragen sollen internationale Partnerschaften aufzubauen und Peer-Learning Erfahrungen zu sammeln. Das Ziel ist Qualitätsentwicklung und Kapazitätsaufbau in der Jugendarbeit durch die Etablierung/Entwicklung transnationaler Netzwerke.

     

    Weitere Informationen zur Förderung von small-scale partnerships: Fact Sheet zu den Small-Scale Partnerships in Erasmus+ Jugend

     

  6. Der Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend eröffnet die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Organisationen aus Programm- und Partnerländern. Die hier geförderten Projekte sollen insbesondere die Kapazitäten der im Jugendbereich tätigen Organisationen in den Partnerländern und non-formales Lernen stärken. Dabei sollen ausgewählte Themen, wie z.B. Partizipation, Demokratie, Empowerment, Umwelt und Klima, etc. im Fokus stehen.  Im Rahmen dieser multilateralen Projekte zwischen Programm- und Partnerländern können vielfältige Aktivitäten aus den Bereichen Kooperation, Austausch, Kommunikation, etc. durchgeführt werden. Z.B. sind Schulungen, Simulationen, Events/Seminare/Workshops/Austausch guter Praxis zu Themen wie Kooperation, Networking, Sensibilisierung und Peer-Learning oder Jugendaustausche möglich.

    Weitere Informationen zur Förderung des Kapazitätsaufbaus im Jugendbereich: Capacity building (youth)

Weiterführende Informationen

Wichtige Links


Die nationale Agentur „Jugend für Europa“

Um das Programm „Erasmus+“ für Bürger*innen zugänglicher zu machen, hat die Europäische Kommission für einige Förderprogramme eine Reihe sogenannter Nationaler Agenturen geschaffen. Sie sind unter anderem für die Beratung von Antragstellenden oder die Genehmigung von Förderanträgen zuständig.
Die zuständige deutsche Nationale Agentur für die Beantragung von Fördermitteln im Jugendbereich in „Erasmus+“ ist „Jugend für Europa“. Sie hat ihren Sitz in Bonn. Zu ihren Aufgaben zählt es unter anderem, Antragstellende zu beraten, über das Programm zu informieren, den Bewilligungsprozess zu organisieren und die sachgemäße Programmdurchführung sicherzustellen. Antragstellende können sich im Vorfeld zum Beispiel mit konkreten Fragen an die Agentur wenden oder eine Antragsskizzenberatung erhalten.


Kontakt

Dorothee Ammermann
Referentin für Europäische Jugend- und Bildungspolitik
Marianne Malten
Assistentin für Europäische Jugend- und Bildungspolitik

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