Förderverfahren bei Begegnungen mit Polen

Alle evangelischen Träger von förderfähigen Maßnahmen werden von der aej/ESG-Geschäftsstelle während des gesamten Förderverfahrens unterstützt – von der Antragstellung beim DPJW bis hin zur Abgabe des Verwendungsnachweises. Auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger übernimmt die aej.

Landkarten und Stadtpläne in einem Ständer

Foto: Pixabay/jacqueline macou

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Grundsätzliches

Der deutsche und der polnische Partner planen das Projekt gemeinsam und reichen auch den Förderantrag und die Abrechnungsunterlagen gemeinsam ein. Die Programme sollen sich an den Zielen des DPJW orientieren und so gestaltet werden, dass es zur Begegnung zwischen den Partnern kommt. Die Partner sollen sich gegenseitig in der Gastgeber- und Gastrolle erleben. Das heißt die Projekte zwischen den Partnern in Polen und in Deutschland sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zu einander stehen.

Antrag online stellen

Grundsätzlich stellen die Träger beider Länder den Antrag gemeinsam. Sie füllen das Formular "Gemeinsamer Antrag" aus und unterschreiben beide - ein Partner ist "Gast", der andere "Gastgeber", je nachdem in welchem Land das Projekt stattfindet.

Die Antragstellung (und später die Abrechnung) erfolgt ausschließlich über OASE, dem Onlineportal des DPJW.

Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, müssen aber spätestens 3 Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme vollständig in der aej/ESG-Geschäftsstelle vorliegen. Wünschenswert wäre es, wenn Anträge bis zum 15. Mai des laufenden Jahres bei der aej eimgehen würden. Für Projekte, die nach dem 15. Mai beantragt werden, gibt es keine Zuschussgarantie.

Abrechnung/Verwendungsnachweis

Wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen ist, folgt die Abrechnung. Diese erfolgt ebenfalls ausschließlich über das Onlineportal OASE. Dazu gehören auch das durchgeführte Tagesprogramm, der Sachbericht und die Sammelliste der Projektteilnehmer*innen. Den Abrechnungsunterlagen sind Kopien aller Rechnungen beizufügen, die im Bewilligungsschreiben aufgeführt waren.

Die Abrechnung soll entsprechend zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin bei der aej vorliegen, spätestens jedoch 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme


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