Förderverfahren bei Begegnungen mit Griechenland

Alle evangelischen Träger von förderfähigen Maßnahmen werden von der aej/ESG-Geschäftsstelle während des gesamten Förderverfahrens unterstützt – von der Antragstellung beim DGJW bis hin zur Abgabe des Verwendungsnachweises. Auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger übernimmt die aej.

Griechische Symbole

Foto: Katsiaryna/stock.adobe.com

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Grundsätzliches

Der deutsche und der griechische Partner planen das Projekt gemeinsam und reichen auch den Förderantrag und die Abrechnungsunterlagen parallel ein. Die Programme sollen sich an den Zielen des DGJW orientieren und so gestaltet werden, dass es zur Begegnung zwischen den Partnern kommt. Die Partner sollen sich gegenseitig in der Gastgeber- und Gastrolle erleben. Das heißt die Projekte zwischen den Partnern aus Griechenland und aus Deutschland sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zu einander stehen.

Antragstellen

Vollständige und von allen Partnern unterzeichnete Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung vor Ort können bis zum 1. November des vorherigen Jahres eingereicht werden, müssen aber spätestens 3 Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme vollständig in der aej/ESG-Geschäftsstelle vorliegen.

Abrechnung/Verwendungsnachweis

Wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen ist, folgt die Abrechnung. Diese erfolgt auf den Formularen des DGJW. Dazu gehören auch das durchgeführte Tagesprogramm, der Sachbericht, die Teilnehmer*innenliste der Projektteilnehmer*innen und die Belegliste. Den Abrechnungsunterlagen sind Kopien aller Rechnungen beizufügen, die im Bewilligungsschreiben aufgeführt waren.

Der Abrechnung soll entsprechend zu dem im Bewilligungsbescheid genannten Termin bei der aej vorliegen, spätestens jedoch 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme.

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