Medizinische Versorgung - Erste-Hilfe, Gesundheitsfürsorge und Medikamentengabe in der Kinder- und Jugendarbeit

Aufsichtspersonen in der Kinder- und Jugendarbeit sind - was die richtige Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten bei Erkrankungen und Verletzungen betrifft - nicht zu beneiden. Dennoch ist es möglich, einerseits die übertragene Schutzverpflichtung gegenüber dem Kind bzw. Jugendlichen wahrzunehmen, andererseits aber auch die Durchführung von Aktionen, Tagesausflügen, Freizeitmaßnahmen etc. nicht über Gebühr zu erschweren.

Pflaster auf Kinder-Knie

Foto: pixelio.de/jutta rotter

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Es gestaltet sich für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit insbesondere für Teamer*innen von Freizeitmaßnahmen mittlerweile sehr schwierig, einerseits nicht übertrieben und hysterisch, andererseits aber konsequent und vor aallem richtig auf Krankheiten oder Unfälle bei den zu betreuenden Minderjährigen zu reagieren. Vor dem Hintergrund, dass klare gesetzliche Vorgaben, welches Verhalten erlaubt oder verboten ist, nicht existieren, hat sich ein ziemlicher Wildwuchs an Verhaltensweisen gebildet.

Allen Ansichten gleich ist meist der Wunsch, „nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt rennen zu müssen“, andererseits aber auch die Angst, etwas Unerlaubtes oder gar Falsches zu tun und für die evtl. Folgen haften zu müssen.

Für eine individuelle Aufsichtsführung ist es unerlässlich, dass bei den Sorgeberechtigten einige wichtige Informationen zu evtl. persönlichen und gesundheitlichen Besonderheiten des Kindes/Jugendlichen abgefragt werden.

Downloads

Informationen und Formulare zum Thema von Rechtsanwalt Stefan Obermeier


  • Handout "Erste-Hilfe, Gesundheitsfürsorge und Medikamentengabe in der Kinder- und Jugendarbeit"
  • Formular "Erklärung der Sorgeberechtigten zu persönlichen und gesundheitlichen Besonderheiten"

Kontakt

Gabriele Jahn
Referentin für Öffentliche Förderung der Jugendarbeit - Inhaltliches Controlling - Referentin für Kinder- und Jugendfreizeiten
Laya Husmann
Assistentin für Kinder- und Jugendfreizeiten

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