Bildrechte - Das Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern und Filmen in der Kinder- und Jugendarbeit

Kaum ein Bereich des Persönlichkeitsrechtes wird von den Betroffenen so emotional und rechtlich unterschiedlich gehandhabt wie die Frage, unter welchen Umständen man das Fotografieren und vor allem das Veröffentlichen von Bildern der eigenen Person und insbesondere der eigenen Kinder zulässt.

Frau fotografiert andere Frau mit Smartphone

Foto: Unsplash/Amanda Vick

Seite weiterempfehlen Seite Drucken

Gerade bei Fotos von Minderjährigen ist eine Tendenz hin zum Einfordern eines strengeren Persönlichkeitsschutzes immer deutlicher wahrzunehmen. Und immer öfter werden die Rechtsansprüchen im Falle einer – aus Sicht der Abgebildeten oder deren Sorgeberechtigten – unberechtigten Veröffentlichung verfolgt. Teilweise sehr massiv.
Die mit dem Fotografieren und Filmen von Personen und insbesondere mit dem Veröffentlichen von Bildern und Filmen zusammenhängenden Rechtsfragen werden daher auch für Träger der Kinder- und Jugendarbeit immer mehr relevant, wenn – wie häufig – sowohl während des Jahres bei Gruppenstunden oder Veranstaltungen als auch bei Ferienfahrten Bilder und Filme der betreuten Minderjährigen gefertigt und dann im Rahmen eigener Veröffentlichungen in Printmedien oder auch im Internet veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Stefan Obermeier gibt auf viele Fragen Antworten in einem Leitfaden.

Die evangelische Jugend von Westfalen hält zu vielen dieser Fragen kurz und knackig Antworten in einem kleinen Erklär-Video bereit.

Downloads

Informationen und Formulare zum Thema


  • Leitfaden Bitte recht freundlich ... Das Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern und Filmen in der Kinder- und Jugendarbeit - RA Stefan Obermeier
  • Formular Einwilligung zur Verwendung/Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial - RA Stefan Obermeier
  • Link zum Formular, geschrieben in leichter Sprache

Kontakt

Gabriele Jahn
Referentin für Öffentliche Förderung der Jugendarbeit - Inhaltliches Controlling - Referentin für Kinder- und Jugendfreizeiten
Laya Husmann
Assistentin für Kinder- und Jugendfreizeiten

Seite weiterempfehlen Seite Drucken