aej-PM 4/2022: MJD gewinnt Gerichtsprozess um Gemeinnützigkeit

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Foto: Robert Kneschke/adobestock.com

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MJD gewinnt Gerichtsprozess um Gemeinnützigkeit

Die Muslimische Jugend in Deutschland (MJD) gewinnt mit ihrer Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg gegen die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit in den Jahren 2007 bis 2017.

Seit dem Beginn der 2000er Jahre pflegt die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) eine Verbandsfreundschaft mit der Muslimischen Jugend in Deutschland e.V. (MJD), die sich in zahlreichen Kooperationsprojekten zeigt.

Nun wurde der Klage der MJD vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg gegen die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit aufgrund von Extremismusvorwürfen für den Zeitraum 2007 bis 2017 stattgegeben. Zuvor wurde der Jugendorganisation durch den Verfassungsschutzbericht von vier Verfassungsschutzämtern unter anderem vorgeworfen, Verbindungen zu islamistischen internationalen Organisationen wie der Muslimbruderschaft zu pflegen.

Gegen diese Vorwürfe und die Nennung in den Verfassungsschutzberichten wehrte sich die MJD erfolgreich, womit sie 2018 wieder ihre Gemeinnützigkeit zurückerlangte. Das aktuelle Urteil erklärt die Aberkennung selbst für nicht rechtens und hält damit fest, dass sich der Jugendverband auch in den Jahren 2007 bis 2017 sowohl für die freiheitliche demokratische Grundordnung engagiert als auch ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt hat.

Das Urteil hat damit Signalwirkung für die jugendverbandliche Anerkennung der MJD, aber auch für die muslimische Jugendverbandsarbeit insgesamt. „Wir sind froh, dass nach der Streichung der MJD aus den Verfassungsschutzberichten durch dieses Gerichtsurteil die Arbeit unserer Verbandsfreund*innen zumindest rückwirkend rehabilitiert wird. Damit werden das bereits langjährige zivilgesellschaftliche Engagement des Verbands anerkannt und Hürden für ihre jugendverbandliche Anerkennung weiter abgebaut“, kommentiert aej-Generalsekretär Michael Peters die Entscheidung.

aej und MJD arbeiten seit 2010 in unterschiedlichen Kooperationsprojekten zusammen, zuletzt in den Projekten „Junge Muslime als Partner – FÜR Dialog und Kooperation! GEGEN Diskriminierung!“ (2015 bis 2019) und „JETZT erst recht! Religiöse Jugendverbände gestalten Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft“ (2017 bis 2020). Seit 2020 ist die MJD zudem Kooperationspartnerin der aej im Rahmen ihrer Trägerschaft im Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit. Gefördert werden die Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Hannover, 19. Mai 2022
Martin Weber
Zeichen: 2.585

Die aej vertritt als Dachorganisation die Interessen der Evangelischen Jugend in Deutschland auf Bundesebene. 33 Mitgliedsorganisationen und neun außerordentliche Mitglieder arbeiten hier zusammen. Unter dem Leitbild Orientierung an Christus – Vielfalt als Chance – Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen prägt Evangelische Jugend den persönlichen Glauben an Gott, verwirklicht Gerechtigkeit zwischen Menschen, Geschlechtern und Generationen und zeigt Wege in eine Welt voller Vielfalt auf. Evangelische Jugend schafft Räume für die Partizipation junger Menschen in Kirche, Politik und Gesellschaft und beteiligt sich an allen Entscheidungen, die junge Menschen betreffen.

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