Jetzt Fördermittel für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten beantragen

Übereinandergelegte Hände

Foto: jarmoluk/Pixabay (Pixabay Lizenz)

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Die Diakonie Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA) rufen dazu dazu auf, Interessenbekundungen für neue Integrationsprojekte ab dem Haushaltsjahr 2025 einzureichen. Im Rahmen dieses Zentralstellenverfahrens werden für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten Fördermittel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vergeben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Bundesprogramm ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden‘. Die Projekte können frühestens zum 01.01.2025 beginnen, enden spätestens am 31.12.2027 und müssen für das Förderjahr 2025 einem der in der Ausschreibung genannten Themenschwerpunkte zugeordnet werden.

Gefördert werden Personal- und Sachkosten. Der Zuschuss aus Bundesmitteln beträgt maximal 70.000 Euro pro Haushaltsjahr. Von den Antragsteller*innen sind mindestens 10 Prozent Eigenmittel zu erbringen.

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Ausschreibung zum Interessenbekundungsverfahren
Tipps für Projektskizzen

Zusätzlich zur Projektskizze müssen ein Gesamtfinanzierungsplan sowie ein Deckblatt eingereicht werden, diese finden sich auf der BGZ-Homepage: Interessenbekundungsverfahren 2025

Zeitplan des Verfahrens

Der Zeitplan im diesjährigen Verfahren:

  • Die Online-Registrierung ist möglich bis zum 17.04. über das Formular https://forms.office.com/e/EkyCN81gXn .
  • Der erste Entwurf für die Interessenbekundung soll bis zum 17.05. erfolgen.
  • Die Beratungen von Diakonie Deutschland und BAG EJSA sind möglich bis Mitte Juni.
  • Abgabefrist der Interessenbekundung bei der Diakonie Deutschland ist der 19. Juni.

Im Falle der Auswahl durch das BAMF erfolgt die Antragstellung im Bundesförderprogramm im November 2024.

Antragstellung

Für die Antragstellung ist die Förderrichtlinie des BMI vom 23. März 2023 zu beachten. Folgende wesentliche Grundsätze sollten im Antrag berücksichtigt werden:

  • Mit der Förderung sollen Anstöße für die Weiterentwicklung der örtlichen Projektarbeit gegeben werden.
  • Der Kooperation mit Migrant:innenorganisationen kommt in der Förderrichtlinie besondere Bedeutung zu.
  • Die Förderung des Bundesamtes versteht sich als Anschubfinanzierung, weshalb die Nachhaltigkeit der Integrationsprojekte und ihre Anschlussperspektive noch einmal als wesentliches Bewilligungskriterium der Projektförderanträge hervorgehoben wird.
  • Bevorzugt gefördert werden aus diesem Grund auch Projekte, die mit bereits bestehenden kommunalen und lokalen Netzwerken zusammenarbeiten bzw. mit weiteren staatlichen und europäischen Förderprogrammen kooperieren.

Die Projekte sollten im kommunalen Netzwerk sowie mit der Kommune abgestimmt sein. Eine Bestätigung über den Bedarf der geplanten Aktivitäten durch die Kommune muss im Falle eines positiven Bescheids der Interessenbekundung bei der anschließenden Antragstellung mit eingereicht werden. Bitte nehmen Sie deshalb schon jetzt Kontakt mit den Verantwortlichen auf kommunaler Seite auf.

Beratung

Für fachlich-inhaltliche Rückfragen stehen für Projekte mit der Zielgruppe Erwachsene/Senior*innen Hanna Steidle (+49 30 65211–1915) und Dorothea Oehler (-1019), für Projekte mit der Zielgruppe Jugendliche/junge Erwachsene Benjamin Weil (+49 711 16489–32) zur Verfügung.

Die Diakonie Deutschland bietet daneben eine Sprechstunde zur aktuellen Ausschreibung an. Träger und Landesverbände sind herzlich eingeladen.

Dienstag, den 16.04.2024 | 10 bis 11 Uhr | via Zoom

https://ewde.zoom.us/j/69076245181?pwd=ajZGNWVJeFhSMlJWb20rYmdCMUViUT09

Meeting-ID: 690 7624 5181
Kenncode: 484418

Schnelleinwahl mobil
+496971049922,,69076245181# Deutschland
+496938079883,,69076245181# Deutschland

 

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