Aufruf für eine hochwertige Ganztagsförderung

KInder rennen über Schulhof

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Der Deutsche Bundesjugendring hat zusammen mit mehr als 30 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen den „Aufruf für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)“ verfasst. Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter vor und soll ab dem Jahr 2026 schrittweise eingeführt werden.

Obwohl die Länder in den letzten Jahren große Fortschritte beim Ausbau von Betreuungs- und Ganztagsplätzen erzielt haben, übersteigt die Nachfrage noch immer deutlich die Angebote. Zudem gibt es bundesweit quantitative und qualitative Unterschiede zwischen den Ganztagsangeboten. Der Aufruf betont, dass eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Gesetzes dazu beitragen kann, diese Unterschiede auszugleichen und mehr Chancengleichheit und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ganzen Land zu schaffen.

Besonderen Wert legen die Unterzeichner*innen des Aufrufs auf einen Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung, der auch in der Ganztagsförderung fortgesetzt werden sollte. Es spiele keine Rolle, ob der Ganztag in Schulen oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe angeboten wird. Es wird betont, dass der Anspruch auf qualitativ hochwertige Angebote für alle Träger gleichermaßen gelten muss.

Der Aufruf fordert die Bundesregierung, die Länder und Kommunen auf, einen gemeinsamen Qualitätsrahmen für den Ganztag zu entwickeln und verbindliche Qualitätsstandards festzulegen. Dabei sollten die Praxis und die Expertise der Fach-, Wohlfahrts- und Interessensverbände einbezogen werden.

Als zentrale Qualitätsanforderungen werden im Aufruf unter anderem ein gemeinsames Bildungsverständnis von Schule und Kinder- und Jugendhilfe, qualifiziertes Personal, einen ordnungsrechtlichen Rahmen und die Berücksichtigung von Räumen und Verpflegung genannt.

Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen betonen die Relevanz dieser Empfehlungen und fordern eine Erfüllung der Qualitätsstandards bereits mit der Einführung des Rechtsanspruchs. Sie sehen darin ein Potenzial für die Teilhabe und Persönlichkeitsbildung der Kinder sowie einen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert in den Bereichen Bildung, Familie und Sozialpolitik.

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