Gemeinnützige Orte der Jugendarbeit zukunftssicher machen

Transparent: Spart nicht an der Jugend

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Die aej begrüßt zusammen mit dem Deutschen Bundesjugendring, dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, der Deutschen Sportjugend und die weiteren Träger von gemeinnützigen Orten der Jugendarbeit die Ankündigung des Investitionsprogramms im Koalitionsvertrag.

Jugendbildungsstätten und gemeinnützige Übernachtungs- und Freizeitstätten sind zentrale Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind unverzichtbare Orte für Jugendbildung, Jugendreisen bzw. die Kinder- und Jugenderholung (vgl. § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII) als wichtigem gestaltbaren Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit. Das Investitionsprogramm ist dringend notwendig.

Um die genannten Ziele zu erreichen, bedarf es eines langfristig angelegten Förderprogramms (kein Kreditprogramm!). Erforderlich ist die Umsetzung eines Digitalpakts Kinder- und Jugendarbeit. Neubaumaßnahmen müssen explizit ermöglicht werden. Bei den Investitionen müssen die Kosten für Bauplanung sowie die Baubegleitkosten förderfähig sein. Bereits vorhandene Programme (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Zuschuss für Nichtwohngebäude oder die Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der KfW) müssen dahingehend geöffnet werden, dass durch einen weitgehenden Verzicht auf Eigenmittel (max. 10%) sowie die Ermöglichung der Kombination mit Mitteln des KJP die genannten gemeinnützigen Einrichtungen Zugang erhalten. Für einen effektiven Zugang zu den Programmen ist die Reduzierung des bürokratischen Aufwands, die Schulung der Verantwortlichen der Träger*innen und des Verwaltungspersonals sowie die Schaffung entsprechender Beratungsmöglichkeiten erforderlich.

Hier die vollständige Position lesen

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