Jetzt Fördermittel für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten beantragen

Übereinandergelegte Hände

Foto: jarmoluk/Pixabay (Pixabay Lizenz)

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Die Diakonie Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) rufen dazu auf, Interessenbekundungen für neue Integrationsprojekte ab dem Haushaltsjahr 2023 einzureichen. Im Rahmen dieses Zentralstellenverfahrens werden für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten Fördermittel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vergeben.

Beratung und Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit für die fachlich-inhaltliche Begleitung des Antrags eines Projektes mit der Zielgruppe Erwachsene/Senior*innen liegt bei der Diakonie Deutschland, die Zuständigkeit für die Begleitung eines Projektes mit der Zielgruppe Jugendliche/junge Erwachsene bei der BAG EJSA e.V.

Ansprechpersonen für Projekte mit der Zielgruppe Jugendliche/junge Erwachsene

  • bei der BAG EJSA:
    Benjamin Weil
    Referent Integrationsprojekte (BAMF), Projekt- und Fördermittelberatung
    E-Mail: weil(at)bagejsa.de
    Telefon: 0711 16489-32
     
  • bei der aej:
    Doris Klingenhagen
    Referentin für Inklusion, Migration und Vielfalt
    E-Mail: dk(at)aej-online.de
    Telefon: 0511 1215-137

Das Verfahren

Um das Interessensbekundungsverfahren zu vereinfachen, wird es in diesem Jahr erstmals über die Online-Plattform Lamapoll abgewickelt:

Schritt 1

Registrieren Sie sich für das Interessensbekundungsverfahren unter:
https://survey.lamapoll.de/Gesellschaftlicher-Zusammenhalt---Vor-Ort.-Vernetzt.-Verbunden.-Interessensbekundung-mit-Projektstart-in-2023/ (Passwort: IB22)

Beachten Sie: Die Registrierung für das Interessensbekundungsverfahren stellt noch keine Abgabe einer Interessenbekundung dar.  

Für die Registrierung ist neben den Kontaktangaben lediglich eine kurze freie Beschreibung des geplanten Projektes (max. 2000 Zeichen). Diese Kurzbeschreibung können Sie auch gerne vorab mit Doris Klingenhagen (Kontakt, s. o.) abstimmen und im Anschluss in das Onlineformular einfügen.

Die Frist für die Registrierung ist der 7. Mai 2022

Schritt 2

Nach erfolgreicher Erstprüfung werden Sie gebeten, die kompletten Antragsunterlagen für ihr Projekt mit Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen bei der BAG EJSA oder der aej einzureichen. Weitere detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in der 20. bzw. 21. Kalenderwoche.

Rahmenbedingungen für förderfähige Projekte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.

Die Projekte können frühestens zum 1. Januar 2023 beginnen, enden spätestens am 31. Dezember 2025 und müssen genau einem der folgenden Themenschwerpunkte zugeordnet werden:

  1. Eine Gesellschaft, die zusammenhält – Vertrauen schaffen & Brücken bauen
  2. Wege aus der Isolation – Begegnung und Teilhabe fördern
  3. Engagement macht stark – heute für ein besseres Morgen
  4. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personal- und Sachkosten. Der Zuschuss aus Bundesmitteln beträgt maximal 70.000 Euro pro Haushaltsjahr. Von den Antragsteller*innen sind mindestens 10 Prozent Eigenmittel zu erbringen.

Förderrichtlinien 

Für die Antragstellung ist die Förderrichtlinie des BMI vom 28. März 2017 zu beachten. Folgende wesentliche Grundsätze sollten im Antrag berücksichtigt werden:

  • Mit der Förderung sollen Anstöße für die Weiterentwicklung der örtlichen Projektarbeit angeregt werden.
  • Die Mitwirkung von Migrantenorganisationen in der Integrationsarbeit wird in der Förderrichtlinie hervorgehoben.
  • Die Förderung des Bundesamts versteht sich als Anschubfinanzierung, weshalb die Nachhaltigkeit der Integrationsprojekte noch einmal als wesentliches Bewilligungskriterium der Projektförderanträge hervorgehoben wird.
  • Bevorzugt gefördert werden aus diesem Grund auch Projekte, die in Absprache mit bereits bestehenden kommunalen und lokalen Netzwerken zusammenarbeiten bzw. mit weiteren staatlichen und europäischen Förderprogrammen kooperieren.

Die Projekte sollten im kommunalen Netzwerk sowie mit der Kommune abgestimmt sein. Eine Bestätigung über den Bedarf der geplanten Aktivitäten durch die Kommune muss im Falle eines positiven Bescheids der Interessensbekundung bei der Antragstellung mit eingereicht werden. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit den Verantwortlichen auf kommunaler Seite auf.

Weitere Informationen

Öffentliche Bekanntmachung des BAMF zum Förderverfahren

Leitfaden für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung eines Projektes

FAQ zur Förderung von Integrationsprojekten

Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt"

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