126 Gesetzentwürfe mit dem Jugend-Check geprüft

Cover des Berichts

Quelle: jugend-check.de

Seite weiterempfehlen Seite Drucken

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) hat seinen Bericht für die vergangene Legislaturperiode von 2017 bis 2021 veröffentlicht. Insgesamt 126 Mal nahm das KomJC Gesetzentwürfe auf Grundlage wissenschaftlicher Kriterien unter die Lupe. „Der Jugend-Check ist ein wichtiger Baustein für die stetige Weiterentwicklung der Jugendpolitik“, sagt Daniela Broda, Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR).

Den Bericht des KomJC herunterladen

Geprüft werden alle geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung – unabhängig vom Ressort. Der Jugend-Check bietet eine objektive und rechtzeitig zur Verfügung stehende Diskussions- und Entscheidungsgrundlage in einem Gesetzgebungsprozess, der meist unter hohem Zeitdruck abläuft. „Wir setzen uns deswegen dafür ein, dass das Prüfinstrument gesetzlich verankert werden muss. Nur so kann der Jugend-Check dauerhaft und frühzeitig Gesetzesentwürfe auf ihre besonderen Auswirkung auf junge Menschen prüfen“, sagt Daniela Broda.

Der Bericht beschreibt zum einen die Entstehung und Funktionsweise des Jugend-Check. Er erläutert das Prüfraster und stellt die Rolle im Gesetzgebungsverfahren dar. Zentral ist aber die Darstellung der Prüfungen. Das KomJC hat in der 19. Legislaturperiode insgesamt 543 Regelungsvorhaben der Bundesregierung geprüft. Hierzu zählen die Prüfung von Referentenentwürfen, Regierungsentwürfen und in besonderen Fällen auch Verordnungen. Aus diesen Vorprüfungen resultierte in diesem Zeitraum die Veröffentlichung von insgesamt 126 Jugend-Checks, von denen 96 Jugend-Checks zu Referentenentwürfen und 30 Jugend-Checks zu Regierungsentwürfen verfasst wurden. Zu den geprüften Gesetzen zählte unter anderem das Jahressteuergesetz 2020, das Familiennachzugsneuregelungsgesetz, das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes oder das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn.

Begleitet wird die Arbeit des KomJC durch einen Fachbeirat, in dem der DBJR mitwirkt. Aus dieser Begleitung des KomJC reift die Erkenntnis: Der Jugend-Check ist notwendig, weil er die Perspektive junger Menschen sichtbar macht. Er leistet einen wirksamen Beitrag zu einer besseren Gesetzgebung im Sinne junger Menschen. Daniela Broda unterstreicht: „Der Jugendcheck sollte zugleich eingebettet sein in Dialoge mit und wirksame Beteiligung von jungen Menschen. Deren Interessen und Bedarfe werden vor allem durch zivilgesellschaftliche Organisationen wie den Bundesjugendring eingebracht. Der Jugend-Check kann uns bei dieser Aufgabe unterstützen.“

zurück
Seite weiterempfehlen Seite Drucken