Junge Menschen für Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz gesucht

Playmobilfiguren stehen rings um einen Tisch

Foto: 422737/Pixabay

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Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sucht Kinder und Jugendliche zur Mitarbeit in einem Beirat. Der Beirat unterstützt die BzKJ dabei, die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe bei der Nutzung digitaler Medien umzusetzen und zu stärken.

Durch die Arbeit der BzKJ wird der Kinder- und Jugendmedienschutz verbessert und weiterentwickelt. Gesucht werden Personen mit folgenden Eigenschaften und Fähigkeiten: 

  • Zwischen 12 und 17 Jahre alt (zum Zeitpunkt der Berufung in den Beirat)
  • Digitale Medien (z.B. Soziale Medien, Online-Gaming usw.) sind fester Bestandteil des Alltags
  • Aktives ehrenamtliches Engagement (mind. 1 Jahr) in der Kinder- und Jugendarbeit (Jugendverbandsarbeit, Offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendberatung)
  • Fähigkeit, mit den praktischen Erfahrungen aus der Kinder- und Jugendarbeit auf die Lebenswelt anderer Kinder und Jugendlicher zu schauen – mit einem reflektierenden Blick und der persönlichen Motivation, etwas verändern zu wollen
  • Soziale Kompetenz & Kommunikationsfähigkeit: Bereitschaft und Mut, sich als junger Mensch in einer Gruppe mit überwiegend erwachsenen Teilnehmenden selbstbewusst einzubringen
  • Kenntnisse und hohes Interesse an demokratischen Prozessen  
  • Bereitschaft zu Gremienarbeit

Die Kinder und Jugendlichen als ordentliche und stellvertretende Beiratsmitglieder werden vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR) in einem bewerberoffenen Auswahlverfahren bestimmt und der BzKJ vorgeschlagen. Der DBJR übernimmt im Auswahlverfahren eine unterstützende und beratende Funktion gegenüber der BzKJ.

Alle weitere Informationen, die vollständige Ausschreibung und Bewerbungsformular
 

Hintergrundinformationnen

Der Bundestag hat im März 2021 eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass die ehemalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) umgewandelt wird. Das ist im Mai 2021 geschehen.
Das Gesetz schreibt auch vor, dass im neuen Beirat der BzKJ zwei junge Menschen vertreten sein sollen. Konkret geht es um die Berufung von zwei ordentlichen und jeweils zwei stellvertretenden Mitgliedern, die zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt sind. Sie haben die Aufgabe, als Expert*innen der eigenen Lebenswelt stellvertretend für ihre Altersgruppe ihre Erfahrungen über ihre Lebensrealität im Umgang mit digitalen Medien aktiv in den Beirat einzubringen.

Die BzKJ hat zum einen die Aufgabe, Medien dahingehend zu prüfen, ob sie jugendgefährdend sind. Zum anderen ist die BzKJ jetzt auch für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes zuständig.
Dazu gehört unter anderem, dass die BzKJ Menschen aus verschiedenen Bereichen zusammenbringt: Aus staatlichen Einrichtungen, von der Medienaufsicht, aus Wirtschaftsunternehmen, von Medienanbietern und von anderen gesellschaftlichen Akteuren. Sie sollen gemeinsam Verabredungen treffen und Maßnahmen umsetzen, die Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien ermöglichen.
Es geht um die Umsetzung und Stärkung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe bei der Nutzung digitaler Medien. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche einbezogen werden; einerseits über die Mitarbeit im Beirat, aber auch im Rahmen und bei der Vorbereitung von entsprechenden Formaten (z. B. Veranstaltungen, Workshops, Gesprächsrunden), in denen es um die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und um die Themen der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien geht.

Neben konkreten Verbesserungen in den digitalen Angeboten können aus den Ergebnissen auch Unterstützungsangebote für Eltern, pädagogische Fachkräfte aber auch für Kinder und Jugendliche selbst entstehen.

Bei diesen Aufgaben wird die BzKJ durch den Beirat unterstützt, der in allen Belangen berät, die diese Aufgaben angehen. Der Beirat hat insgesamt 12 Sitze. Diese Sitze werden über die Plätze für zwei Kinder und Jugendliche hinaus besetzt mit Personen von Vertretungen der Kinderrechtsorganisationen, des Kinder- und Jugendschutzes, der freien Wohlfahrtspflege, von Elternvertretungen, von Familienverbänden, von Behindertenverbänden, der Ärzteschaft, der (Medien-)Pädagogik, mit Personen, die besonders von den Gefahren digitaler Mediennutzung betroffen sind und Personen von Interessensvertretungen von Kindern und Jugendlichen.

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