Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt

Cover der Broschüre

Quelle: Bundesjugendkuratorium

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Auftrag und Verantwortung des institutionellen Gefüges

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) setzt sich in der aktuellen Stellungnahme mit der Frage der Verantwortungsübernahme aller Institutionen von Kindheit und Jugend zum Schutz junger Menschen vor Gewalt und der Relevanz institutioneller Schutzkonzepte auseinander.

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) zugestimmt. Durch das KJSG wird die Kinder- und Jugendhilfe umfassend reformiert und modernisiert. Es setzt einen Meilenstein, der den Weg zu einem besseren und inklusiven Kinder- und Jugendschutz ebnet und die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit des gesamten institutionellen Gefüges des Aufwachsens erneut unterstreicht.

Das BJK fordert darüber hinaus eine gesetzliche Regulierung, die festlegt, dass alle Institutionen, in denen der Alltag von Kindern und Jugendlichen stattfindet oder in denen über diesen entschieden wird, über entsprechende Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen. Das Recht auf Schutz vor physischer (körperlicher), psychischer (seelischer) und sexualisierter Gewalt bedeutet jedoch nicht nur Konzepte für den präventiven, intervenierenden oder aufarbeitenden Umgang mit von Gewalt bedrohten oder betroffenen jungen Menschen zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sind der Schutzauftrag und die damit verbundenen Konzepte in der Praxis unter der Berücksichtigung der Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auszugestalten. Im Sinne der Inklusion kommen institutionelle Schutzkonzepte nicht ohne die Berücksichtigung der Diversität junger Menschen und ihrer Schutzbedarfe aus. Um diesen Anspruch gerecht werden zu können, betont das BJK die Notwendigkeit intersektional und diskriminierungsfrei ausgestalteter Hilfsangebote sowie barrierefreie Zugänge zu Unterstützungsleistungen für junge Betroffene. Ebenso braucht es umfassende Weiterbildungsangebote für Fachkräfte und eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für die Thematik. 

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

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