Kinderrechte ins Grundgesetz - Stellungnahme des BJK

Kinder spielen auf Sportplatz

Foto: Pexels/Lukas

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Nach jahrzehntelangen Debatten liegt nun ein Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor. Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums ist der Regierungsentwurf vom 20.01.2021 eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz noch unzureichend, um die Position von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger*innen zu stärken.. In seiner Stellungnahme benennt das BJK zentrale Punkte, die nachgebessert werden sollten.

Nach Ansicht des BJK ist es ein notwendiger und überfälliger Schritt, die Subjektstellung des Kindes und Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Um die Position von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger*innen zu stärken, sollte eine Änderung des Grundgesetzes das bestehende Verfassungsrecht für Kinder und Jugendliche allerdings weder schmälern noch sich dazu in Widerspruch setzen. Das BJK empfiehlt daher u.a. die Kindergrundrechte in einem eigenen Absatz zu platzieren, eine der KRK inhaltlich gleichwertige, aber eindeutige Formulierung zum Kindeswohl zu finden sowie die umfassende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Norm zu verankern. Zudem empfiehlt das BJK ein Recht auf Förderung aufzunehmen. Es verweist auf das Recht gegenüber dem Staat, dass Kindern und Jugendlichen diskriminierungsfrei Zugänge zu sozialen, materiellen, kulturellen und wissensbasierten Gütern und Teilhabe eröffnet werden müssen.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/Stellungnahmen zum Download bereit.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

 

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