Grünes Licht für Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Kinder im Wald mt Schaukel

Unsplash/Annie Spratt

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Der Bundesrat hat nach dem Bundestag dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zugestimmt. Damit ist die Reform des Gesetzes nach rund acht Jahren und zwei Anläufen in zwei Legislaturperioden vorerst abgeschlossen. „Es bleibt aber noch viel zu tun“, sagt Daniela Broda, die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR).

Weiteren Handlungsbedarf haben auch die Länder in einem Entschließungsantrag festgestellt. Unter anderem geht es um die Finanzierung der Folgen des Gesetzes. Aus Sicht des DBJR wird mit diesem Gesetz ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe getan. Der Weg zur sogenannten Inklusiven Lösung wird weiter beschritten. Allerdings scheint die Übergangsfrist von sieben Jahren in einem dreistufigen Verfahren mit Blick auf die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern recht lang. „Ein schnelleres Verfahren wäre wünschenswert gewesen“, sagt Daniela Broda.

Sehr gut ist, dass die Subjektstellung der Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe jetzt gestärkt wird. Ebenfalls wichtig und richtig ist, dass mit dem neuen Paragraf 4a das Ziel deutlich gestärkt wird, noch intensiver als bisher Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe gleichberechtigt und konsequent an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Inwieweit das mit den konkreten Regelungen wirklich gelingt, muss sich erst zeigen.

Der DBJR begrüßt ebenfalls die Ergänzung in Paragraf 11 und das verbundene Ziel, „dass die Angebote der Jugendarbeit in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sein müssen.“ Das folge zwar auch schon aus der bisherigen Formulierung des Paragrafen 11. Die Zukunft wird zeigen, ob es auch positive Folgen für die Praxis hat. „Wir werden kritisch begleiten, ob die öffentlichen Träger ihrer Gesamtverantwortung gerecht werden und die freien Träger mit diesen Herausforderungen nicht alleine lassen sondern sie dabei angemessen finanziell unterstützen“, sagt Daniela Broda.

Ausdrücklich gut sei auch, dass junge Menschen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht werden, nur noch maximal ein Viertel ihres Einkommens abgeben müssen und weitere Ausnahmen hinzugekommen sind. Bereits 2015 hat der DBJR dies in einer Position gefordert. Ebenso begrüßenswert sei es, dass Kinder und Jugendliche sich nun auch ohne Einbezug der Eltern vom Jugendamt beraten lassen können. Kritisch sieht der DBJR dagegen die verschiedenen Änderungen im Bereich Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt. „Die sind nicht immer zielführend“, kommentiert Daniela Broda.

Der Bundesrat hat festgestellt, dass der Bund die Länder und Kommunen mit den Mehrkosten der neuen Regelungen - vor allem für die Inklusion - alleine lässt. Deshalb fordert der DBJR Länder und Kommunen auf, trotzdem diese Kosten nicht auf die vielen Träger der Kinder- und Jugendhilfe abzuwälzen oder in anderen Bereichen des SGB VIII zu sparen.

Zur Novelle des Gesetzes hatten der DBJR im parlamentarischen Verfahren eine Stellungnahme abgegeben.

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