Fördermittel für Integratonsprojekte 2022 zur sozialen Integration von Zugewanderten beantragen

Wort Integration auf Kreidetafel mit bunten Pfeilen darum herum

Foto: Pixabay/Gerd Altmann

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Interessenbekundungen für neue Integrationsprojekte ab dem Haushaltsjahr 2022 können ab sofort eingereicht werden. Die Zuständigkeit für die fachlich-inhaltliche Begleitung des Antrags eines altersunabhängigen Projektes liegt bei der Diakonie Deutschland, die Zuständigkeit für die Begleitung eines Jugendprojektes bei der BAG EJSA e.V. Bitte beachten Sie die jeweiligen Ansprechpartner*innen. 

Antragsteller*innen aus der Evangelischen Jugend können Ihre Interessenbekundungen auch über die aej einreichen. Beratung und Unterstützung bietet

Doris Klingenhagen
Referentin für Inklusion, Migration und Vielfalt
E-Mail: dk(at)aej-online.de
Telefon: +49 511 1215-137
Fax: +49 511 1215-299

Fristen

20. Mai 2021 – Abgabefrist Interessenbekundungen bei Diakonie bzw. BAG EJSA. Damit soll eine entsprechende Begleitung Ihres Antrages gewährleistet werden

3. Mai 2021 – Frist für Kurz-Info über geplante Projekte, Schwerpunkte und Standorte an Diakonie bzw. BAG EJSA. Damit Diakonie und BAG EJSA ihre Beratungen besser planen können.

Die aej berät Antragsteller/innen aus den Reihen der Evangelischen Jugend. Eine Beratung durch die aej sollte vor den beiden oben genannten Fristen erfolgen.

Informationen zum Interessenbekundungsverfahren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2022 ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.‘ mit Projektstart im Jahr 2022 in den folgenden Themenschwerpunkten:

  1. Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu einer gemeinwesenorientierten und sozialen Gemeinschaft
  2. Vielfalt leben – Akzeptanz von Diversität fördern
  3. Engagiert vor Ort – Sichtbarmachung und Stärkung von ehrenamtlichem Engagement
  4. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Für eine ausführliche Beschreibung der Schwerpunkte und eine beispielhafte Darstellung von möglichen Projektinhalten beachten Sie bitte auch die entsprechenden Punkte der Ausschreibungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom April 2021.

Für die Beantragung von neuen Projekten ab 2022 soll der Projektbeginn auf dem 1.2.2022 festgelegt werden.

Förderrichtlinien

Für die Antragstellung ist die Förderrichtlinie des BMI vom 28. März 2017 zu beachten. Folgende wesentliche Grundsätze sollten im Antrag berücksichtigt werden:

  • Mit der Förderung sollen Anstöße für die Weiterentwicklung der örtlichen Projektarbeit angeregt werden.
  • Die Mitwirkung von Migrantenorganisationen in der Integrationsarbeit wird in der Förderrichtlinie hervorgehoben.
  • Die Förderung des Bundesamts versteht sich als Anschubfinanzierung, weshalb die Nachhaltigkeit der Integrationsprojekte noch einmal als wesentliches Bewilligungskriterium der Projektförderanträge hervorgehoben wird.
  • Bevorzugt gefördert werden aus diesem Grund auch Projekte, die in Absprache mit bereits bestehenden kommunalen und lokalen Netzwerken zusammenarbeiten bzw. mit weiteren staatlichen und europäischen Förderprogrammen kooperieren.

Die Projekte sollten im kommunalen Netzwerk sowie mit der Kommune abgestimmt sein. Eine Bestätigung über den Bedarf der geplanten Aktivitäten durch die Kommune muss im Falle eines positiven Bescheids der Interessensbekundung mit eingereicht werden. Bitte nehmen Sie deshalb schon jetzt Kontakt mit den Verantwortlichen auf kommunaler Seite auf.

Benötigte Dokumente 

Eine Interessensbekundung besteht ausfolgenden Dokumenten:

Downloads

Downloads zum Interessenbekundungsverfahren für Integrationsprojete 2022


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