Neue Hilfen für Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten

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Aufgrund der Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie sind viele Bildungseinrichtungen und Tagungs- und Freizeitenhäuser wirtschaftlich bedroht. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit durch ein weiteres Sonderprogramm, in dem 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Ab dem 1. März 2021 können nun Anträge für die zweite Auflage des Sonderprogramms gestellt werden.
 

Verfahren für Evangelische Tagungs- und Freizeithäuser

Evangelische Tagungs- und Freizeithäuser, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind sowie jene, die Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.ö.d.R.) also Unterkünfte in Trägerschaft von Kirchen und Gemeinden, reichen ihre Anträge über die aej ein.
 

Antragstellung

Senden Sie Ihren Antrag bitte an: haeuserfoerderung(at)aej-online.de 

Antragsfrist bei der aej ist der 28. März 2021
 

Weiter zu allen Formularen, Merkblättern, FAQ, sowie zu weiteren Informationen zum Programm und zu den Berater*innen.

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