Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt

Kind hält sich die Ohren zu

Foto: Pixabay/Ulrike Mai

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Das Bundesjugendkuratorium weist in seinem neu erschienenen Zwischenruf "Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt – Verantwortung aller jenseits institutioneller Grenzen" auf die Verantwortung des institutionellen Gefüges des Aufwachsens in seiner Gesamtheit hin, Kinder und Jugendliche vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Standards, Fachwissen und Konzepte müssen rechtlich verankert werden, damit dieser Schutz durchgängig und wirkungsvoll garantiert werden kann.

Junge Menschen als Grundrechtsträger*innen zu betrachten bedeutet auch, dass die Schutzrechte aller Kinder und Jugendlichen unabhängig der Lebenssituationen, in denen sie sich befinden, verwirklicht werden. Um Schutzrechte verwirklichen zu können, braucht es Infrastrukturen, die die Etablierung und Implementation von Schutzkonzepten unterstützen. Kinder und Jugendliche sollten hierbei aktiv mit in den Erarbeitungsprozess der Konzepte eingebunden werden. Dabei müssen insbesondere auch junge Menschen mit Fluchterfahrungen, mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie Kinder und Jugendliche, die Diskriminierungen ausgesetzt sind, berücksichtigt werden. Zudem braucht es Räume und Ressourcen, um Aufarbeitungsprozesse zu ermöglichen. Die Stärkung der Selbstvertretung und Selbstorganisation Betroffener ist hierbei zentral. Auch der Schutz vor Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum muss bei der Ausarbeitung und Etablierung institutioneller Schutzkonzepte berücksichtigt werden.

Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf Schutz vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Dem gesamten institutionellen Gefüge des Aufwachsens muss hierfür die notwendigen finanziellen, fachlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um dahingehend präventiv, intervenierend und aufarbeitend handeln zu können.

Der gesamte Zwischenruf steht auf der Website des Bundesjugendkuratoriums zum Download bereit.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

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