Die aej-Beiräte

Die Beiräte der aej dienen der ständigen Beratung des aej-Vorstands. Sie werden jeweils zu Beginn der Amtszeit des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten eingesetzt.

Graffiti: Question Everything

Foto:Pixabay/ShonEjai

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Gegenwärtig arbeiten folgende Beiräte für die aej:

  1. Der Förder- und Finanzpolitische Beirat der aej ist zuständig für die Beratung finanzieller und förderpolitischer Fragen.

    Tagungsfrequenz: zweimal eintägig, einmal zweitägig/Jahr.
    Geschäftsführung: Michael Peters

    Mitglieder des FFPB

    Christina Baehr
    Evangelische Jugend im Rheinland

    Susanne Fick
    aej/ESG-Geschäftsstelle

    Knut Grünheit
    Evangelische Jugend von Westfalen

    Rainer Heid
    CVJM Deutschland

    Maria Hofmeister
    Gemeindejugendwerk Bundesgeschäftsstelle

    Michael Peters
    aej/ESG-Geschäftsstelle

    Gernot Quasebarth
    (aej-Schatzmeister)
    Evangelische Jugend der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

    Simone Reinisch
    Fachbereich Kinder und Jugend der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

    Bernd Rossi
    Evangelische Jugend in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

    Silvia Schmidt
    Kinder- und Jugendpfarramt der Evangelischen Landeskirche Anhalts

    Tobias Schmidt
    Evangelische Landjugendakademie e. V.

    Carsten Schramm
    Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e. V.

    Simon Schuh
    Deutscher Jugendverband "Entschieden für Christus" (EC) e. V.

    Ilona Schumacher
    Evangelische Jugend in Bayern

    Andreas Schwörer
    Jugendwerk der Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK)

    Rüdiger Steinke
    Landesjugendpfarramt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

    zuständig vom aej-Vorstand: Gernot Quasebarth

     

  2. Der Kinder- und Jugendpolitische Beirat der aej ist zuständig für die Beratung von Fragen der nationalen, europäischen und internationalen Kinder- und Jugendpolitik.
    Der Kinder- und Jugendpolitische Beirat setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der Mitglieder aus allen Säulen der aej. Er begleitet die gesamte kinder- und jugendpolitische Arbeit der aej und berät insbesondere diesbezüglich den Vorstand. Hierzu gehört u. a. die Vorbereitung von Stellungnahmen oder jugendpolitischen Personalentscheidungen im Bereich der Außenvertretungen.
    Der Beirat setzt sich zusammen aus 13 Personen einschließlich Vorstandsvertreter*innen.

    Tagungsfrequenz: dreimal zweitägig/Jahr.
    Geschäftsführung: Daniela Broda

    Mitglieder des KJPB

    Daniela Broda
    aej/ESG-Geschäftsstelle

    Steven Edwards
    Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen

    Steffen Göpfert
    Evang. Jugend in der Evang.-Luth. Landeskirche Sachsen

    Doris Klingenghagen
    aej/ESG-Geschäftsstelle

    Carsten Korinth
    CVJM Deutschland

    Regine Maeting
    Evang. Jugend in der Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland

    Roland Mecklenburg
    Evangelische Jugend im Rheinland

    Lars Mesch
    Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)

    Ann-Marie Reimann
    Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Niedersachsen e.V.

    Eltje Reiners
    Fachbereich Kinder- und Jugend der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

    Kerstin Sommer
    Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Baden

    Inga Wichmann
    Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)

    zuständig vom aej-Vorstand: Julius Henf

     

Die Berufung der Mitglieder der Beiräte erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage von Nominierungen durch die Mitglieder der aej. Jedem Beirat gehört mindestens ein Mitglied des Vorstandes mit Sitz und Stimme an.

Die Zahl der Mitglieder jedes Beirates soll neun nicht überschreiten. Beide Geschlechter sollen jeweils zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Dies gilt nicht für Beiräte, die aus inhaltlichen Gründen geschlechtsspezifisch arbeiten.

Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, sowie eine stellvertretende Vorsitzende bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die beiden Funktionen sollen komplementärgeschlechtlich besetzt sein.

Die Beiräte wenden sich mit Vorlagen und Anträgen an den Vorstand. Die Geschäftsführung eines Beirates wird von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der aej-Geschäftsstelle wahrgenommen. Mindestens drei Wochen vor Sitzungsbeginn wird von der Geschäftsstelle schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen, das dem Vorstand unverzüglich vorgelegt und vom Beirat genehmigt wird.

 


Kontakt

Ulrike Abel
Stabsstelle Generalsekretariat, Geschäftsstellen- und Verbandsmanagement

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