Beschluss 2/2023ao - Änderung der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej)
Außerordentliche 134. aej-Mitgliederversammlung, 16. Juni 2023.
Kurz zusammengefasst
Die aej ändert ihre Wahlordnung für den Vorstand. Ziel ist es, die Zusammensetzung des Vorstandes stärker zu strukturieren und Beteiligung sowie Vielfalt zu berücksichtigen.
Zentrale Aussagen
- ändert die Wahlordnung für den aej-Vorstand
- regelt den Wahlvorschlag durch den Nominierungsausschuss
- stärkt Geschlechtergerechtigkeit und Beteiligung junger Menschen
- legt das Verfahren zur Wahl und Reihenfolge der Vorstandsämter fest
Wortlaut des Beschlusses
Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Änderungen der Wahlordnung (aejVorstand) der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej):
3. Der Nominierungsausschuss unterbreitet der Mitgliederversammlung einen für die Mitgliederversammlung nicht verbindlichen Wahlvorschlag für den Vorstand entsprechend § 11 Abs. 1 der Satzung. Dabei sollen nicht mehr als zwei Drittel der Vorgeschlagenen eines Geschlechts sein und ein Drittel sollen Jugendvertreter*innen unter 27 Jahren sein.
6. Die Mitglieder des Vorstandes werden in getrennten Wahlgängen für jedes Amt in folgender Reihenfolge gewählt:
7. Im Anschluss an die Wahl des Vorstandes wählt die Mitgliederversammlung unter den als stellvertretenden Vorsitzenden ausgewählten Personen die*den erste*n, zweite*n und dritte*n stellvertretende*n Vorsitzende*n.
Anlage
Synopse Wahlordnung (aej-Vorstand) der MV der aej, alt/neu mit Begründung