Beschluss 12/2020 - Einsetzung der Arbeitsgremien gemäß Satzung und Rahmengeschäftordnung der aej
131. aej-Mitgliederversammlung, 20. bis 21. November 2020.
Kurz zusammengefasst
Die aej setzt für die neue Amtsperiode ihre Arbeitsgremien ein. Dazu gehören zwei Beiräte für förder- und finanzpolitische sowie kinder- und jugendpolitische Fragen.
Zentrale Aussagen
- setzt Beiräte als zentrale Arbeitsgremien ein
- richtet einen Förder- und finanzpolitischen Beirat (FFPB) ein
- richtet einen Kinder- und jugendpolitischen Beirat (KJPB) ein
- verzichtet auf die Einsetzung von Arbeitskreisen und Projektgruppen
Wortlaut des Beschlusses
Die Mitgliederversammlung beschließt die Einsetzung von Beiräten:
1. Einsetzung von Beiräten (gemäß Satzung § 8 1, RGO Ziffer 2)
1.1 Förder- und finanzpolitischer Beirat (FFPB)
Der Förder- und finanzpolitische Beirat ist zuständig für die Beratung finanzieller und förderpolitischer Fragen.
Tagungsfrequenz: zweimal eintägig, einmal zweitägig/Jahr
Ordentliche Mitglieder der Beiräte: 13 (einschließlich Schatzmeister qua Amt), zzgl. Geschäftsstelle
Geschäftsführung: Susanne Fick, Leiterin Förderung und Finanzen
1.2 Kinder- und jugendpolitischer Beirat (KJPB)
Der Kinder- und jugendpolitische Beirat ist zuständig für die Beratung von Fragen der nationalen, europäischen und internationalen Kinder- und Jugendpolitik.
Tagungsfrequenz: dreimal zweitägig/Jahr
Ordentliche Mitglieder der Beirate: 13 (einschließlich Vorstandsvertretung), zzgl.
Geschäftsstelle
Geschäftsführung: Daniela Broda, Referentin für Kinder- und Jugendpolitik
2. Einsetzung von Arbeitskreisen (gemäß Satzung § 8 1, RGO Ziffer 3)
Die Mitgliederversammlung setzt keine Arbeitskreise ein.
3. Einsetzung von Projektgruppen (gemäß Satzung § 8 m, RGO Ziff. 4)
Die Mitgliederversammlung setzt keine Projektgruppen ein.