Beschluss 12/2020 - Einsetzung der Arbeitsgremien gemäß Satzung und Rahmengeschäftordnung der aej

131. aej-Mitgliederversammlung, 20. bis 21. November 2020.

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Kurz zusammengefasst

Die aej setzt für die neue Amtsperiode ihre Arbeitsgremien ein. Dazu gehören zwei Beiräte für förder- und finanzpolitische sowie kinder- und jugendpolitische Fragen.


Zentrale Aussagen

  • setzt Beiräte als zentrale Arbeitsgremien ein
  • richtet einen Förder- und finanzpolitischen Beirat (FFPB) ein
  • richtet einen Kinder- und jugendpolitischen Beirat (KJPB) ein
  • verzichtet auf die Einsetzung von Arbeitskreisen und Projektgruppen

Wortlaut des Beschlusses

Die Mitgliederversammlung beschließt die Einsetzung von Beiräten:

1. Einsetzung von Beiräten (gemäß Satzung § 8 1, RGO Ziffer 2) 

1.1 Förder- und finanzpolitischer Beirat (FFPB)

Der Förder- und finanzpolitische Beirat ist zuständig für die Beratung finanzieller und förderpolitischer Fragen.
Tagungsfrequenz: zweimal eintägig, einmal zweitägig/Jahr
Ordentliche Mitglieder der Beiräte: 13 (einschließlich Schatzmeister qua Amt), zzgl. Geschäftsstelle
Geschäftsführung: Susanne Fick, Leiterin Förderung und Finanzen

1.2 Kinder- und jugendpolitischer Beirat (KJPB)

Der Kinder- und jugendpolitische Beirat ist zuständig für die Beratung von Fragen der nationalen, europäischen und internationalen Kinder- und Jugendpolitik.

Tagungsfrequenz: dreimal zweitägig/Jahr
Ordentliche Mitglieder der Beirate: 13 (einschließlich Vorstandsvertretung), zzgl.
Geschäftsstelle
Geschäftsführung: Daniela Broda, Referentin für Kinder- und Jugendpolitik

2. Einsetzung von Arbeitskreisen (gemäß Satzung § 8 1, RGO Ziffer 3)
Die Mitgliederversammlung setzt keine Arbeitskreise ein.

3. Einsetzung von Projektgruppen (gemäß Satzung § 8 m, RGO Ziff. 4)
Die Mitgliederversammlung setzt keine Projektgruppen ein.


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