Bundesjugendring begrüßt Gesetzesentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag
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Ausgehend von einer entsprechenden Forderung der Jugend- und Familienminsterkonferenz (JFMK), einer ähnlichen Bundesratsinitiative und dem Koalitionsvertrag hat das BMBFSFJ einen Referent*innen-Entwurf für ein Gesetz erarbeitet, das eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten im SGB VIII ergänzen soll. Demnach soll der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gelten, soweit Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Konkret soll in § 24 Absatz 4 SGB VIII ergänzt werden: „In den Schulferien gilt der Anspruch auch als erfüllt, soweit Angebote der Jugendarbeit nach § 11 eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.“
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat dazu Stellung genommen und bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv. Aus Sicht junger Menschen schafft die Ergänzung des § 24 Absatz 4 SGB VIII neue Räume für Erholung, Selbstorganisation und Mitgestaltung. Kinder können ihre Freizeitangebote nach eigenen Interessen und Bedürfnissen gestalten – ein wichtiger Beitrag zur demokratischen, gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe. Der DBJR betont dabei, dass der Ausbau des Ganztags nicht zu Lasten der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gehen darf. Mit der Beschränkung auf Ferienzeiten wird verhindert, dass Parallelstrukturen entstehen und die ehrenamtlich getragene Jugendverbandsarbeit geschwächt wird. Auch die Fokussierung auf Angebote von öffentlichen und anerkannten freien Trägern wird vom Bundesjugendring ausdrücklich unterstützt.
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