Bundesjugendkuratorium fordert mehr Gewicht für Kinder- und Jugendpolitik

Kuppel Bundestag

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Die Kinder- und Jugendpolitik steht vor einer wegweisenden Legislaturperiode, Dem werden aber die aktuellen politischen Diskussionen vor der Bundestagswahl nicht gerecht. Eine zukünftige Bundesregierung muss in die Infrastrukturen junger Menschen investieren. Dazu legt das Bundesjugendkuratorium (BJK) Empfehlungen vor.

Die Kinder- und Jugendpolitik steht angesichts des demographischen Wandels in einer alternden Gesellschaft vor einer wegweisenden Legislaturperiode. Die zukünftige Bundesregierung wird entscheidende Weichen für die Zukunft junger Menschen in Deutschland und damit auch für unser Land stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat in unterschiedlichen Urteilen[1] darauf hingewiesen, dass die Rechte der jungen Generation gestärkt werden müssen. „Freiheitschancen künftiger Generationen müssen in der Bundespolitik stärker berücksichtigt werden“, so Baro Vicenta Ra Gabbert (Vorstand BJK).

Die aktuellen Wahlprogramme der Parteien zeigen ein fragmentiertes, begrenztes Verständnis von Kinder- und Jugendpolitik, das den Lebenslagen der jungen Menschen und der Bedeutung von Kinder- und Jugendpolitik für unsere Gesellschaft nicht gerecht wird. „Die zukünftige Bundesregierung“, stellt Daniela Broda (Vorstand BJK) heraus, „steht grundlegend vor der Herausforderung eine gesamtgesellschaftliche und zukunftsorientierte Perspektive auf Kinder- und Jugendpolitik zu entwickeln, welche die Rechte junger Menschen stärkt“.

Infrastrukturpolitik darf sich nicht nur auf Schienen, Autobahnen und digitale Netze beziehen. „Die Chancen junger Menschen sind entscheidend davon abhängig, wie und ob in die Institutionen des Aufwachsens – Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Gesundheitsförderung – investiert wird“, so der Vorsitzende des BJKs Prof. Dr. Wolfgang Schröer. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesjugendkuratorium Empfehlungen zur Kinder- und Jugendpolitik für die kommende Bundesregierung erarbeitet.

Das Bundesjugendkuratorium berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik.

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[1] BVerfG 2021: Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270,

https://www.bverfg.de/e/rs20210324_1bvr265618; BVerfG 2021: Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, Rn. 1-222,

https://www.bverfg.de/e/rs20211119_1bvr097121

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