Aufruf: Anträge zur Förderung internationaler Maßnahmen jetzt einreichen!

Foto: Ohm Kittipong/Unsplash
Die aej-Zentralstelle ruft alle Träger von internationalen Jugendbegegnungen, Workcamps und Fachkräftemaßnahmen dazu auf, Förderanträge für ihre im Jahr 2025 geplanten Maßnahmen einzureichen.
Bis zum 1. November 2024 nehmen wir ihre Förderanträge entgegen.
Was wird gefördert?
Vier Programmformate werden über die aej aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gefördert.
- Jugendbegegnungen
- sind internationale Begegnungen zwischen Jugendlichen aus zwei oder mehr Ländern.
- Workcamps
- sind eine besondere Form der Jugendbegegnung und schließen in das inhaltliche Programm gemeinnützige Arbeit in einem Projekt ein.
- Fachkräftemaßnahmen
- sind Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit.
- Kleinaktivitäten und Großveranstaltungen
- können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Alle Mitglieder der aej und deren Untergliederungen, also Gruppen der Evangelischen Jugend von der Gemeinde- bis zur Landesebene sowie der Werke und Verbände, Freikirchen und der Evangelischen Studierendengemeinden.
Informationen und Downloads
Weitere Informationen zum Ablauf des Förderverfahrens, zu Förderbedingungen oder Fördersätzen finden Sie hier hier auf der aej-Website.
Daneben empfehlen wir Ihnen folgende Lektüre:
- Merkblatt zur Förderung der Internationalen Jugendarbeit
- Coaching-Programm Internationale Jugendarbeit
- Glossar Internationale Jugendarbeit
Noch Fragen?
Bei Fragen zur Förderung internationaler Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die
aej-Geschäftsstelle
Katrin Rönnfeldt
Sachbearbeiterin für Öffentliche Förderung
E-Mail: roe(at)aej-online.de
Telefon: 0511 1215-166