Rechtliche Rahmenbedingungen der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen
Der Paritätische Gesamtverband hat eine aktuelle Handreichung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen veröffentlicht, welche die aktuelle Rechtslage kompakt und übersichtlich darstellt. Politische Betätigung ist gemeinnützigen Organisationen dann gemeinnützigkeitsrechtlich erlaubt, wenn die politische Betätigung dem satzungsgemäßen Zweck dient. Insbesondere für Jugendverbände, die nach § 12 SGB VIII anerkannte Interessensvertretung junger Menschen sind, kann dies ein Spannungsverhältnis mit sich bringen, das umso weniger ausgeprägt ist, je deutlicher diese Interessensvertretung im Sinne der Förderung der Jugendhilfe nach § 52 (2) Nr. 4 AO in der jeweiligen Satzung verankert ist.
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