Reiserecht in der Freizeitenarbeit - Neuer Josefstal-Selbstlernkurs
Foto: Daniela H./stock.adobe.com
Kostenloses Online-Angebot vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Freizeiten, Fahrten und Bildungsreisen
Wer Jugendfreizeiten, Zeltlager oder Bildungsreisen organisiert, übernimmt auch rechtliche Verantwortung. Denn viele Angebote gelten nach dem Pauschalreiserecht als Pauschalreisen – mit entsprechenden Pflichten für Veranstalter*innen. Ein neuer kostenloser Selbstlernkurs vermittelt die wichtigsten Grundlagen und unterstützt Haupt- und Ehrenamtliche dabei, ihre Angebote rechtssicher zu planen und durchzuführen.
Der Kurs erklärt, wann Freizeiten und Fahrten rechtlich als Pauschalreise gelten und wann die Ausnahmeregelung für Gelegenheitsveranstalter greift. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, welche Informations- und Vertragspflichten gegenüber Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten bestehen und welche Rechte Reisende bei Mängeln haben.
Praxisnahe Beispiele aus der Jugendarbeit sowie Checklisten und Musterverträge helfen dabei, die rechtlichen Anforderungen auf die eigene Arbeit zu übertragen. Interaktive Übungen und Quizfragen vertiefen die Inhalte und unterstützen den Lernerfolg.
Der Selbstlernkurs kann zeitlich flexibel bearbeitet werden, dauert etwa 90 Minuten und schließt mit einem Zertifikat ab.
Entwickelt wurde das Angebot in einer Kooperation des Studienzentrums Josefstal mit der aej und der Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk.
Das bietet der Kurs
- Wann Angebote unter das Pauschalreiserecht fallen
- Informations- und Vertragspflichten für Veranstalter*innen
- Rechte von Teilnehmenden bei Reisemängeln
- Checklisten und Musterverträge für die Praxis
- Interaktive Übungen und Abschlusszertifikat
Dauer: ca. 1,5 Stunden
Kosten: kostenlos
Hinweis: Die Inhalte des Kurses dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. In Einzelfällen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
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