Ganztagsförderungsgesetz: Bundestag stärkt Jugendarbeit in den Schulferien

Junge menschen sitzen am Ufer eines Sees.

Foto: Katrin Bolovtsova/Pexels (Pexels-Lizenz)

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Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2026 das „Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ beschlossen. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. In den Debatten im Bundestag sei deutlich geworden, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit als wichtiger Bestandteil des Ganztags anerkannt werden.

Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) kann der Anspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulferien künftig auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII erfüllt werden. Voraussetzung ist, dass diese von öffentlichen Trägern oder anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe angeboten werden.

Aus Sicht des DBJR eröffnet das neue Gesetz die Möglichkeit, Ganztagsangebote in den Ferien nicht allein auf Schule zu beschränken. Angebote der Jugendarbeit schaffen zusätzliche Räume für Erholung, Selbstorganisation und Mitgestaltung. Kinder können ihre Freizeit nach eigenen Interessen gestalten und neue Erfahrungen sammeln. Das stärkt demokratische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.
Der DBJR erwartet nun von den Ländern, die neuen Möglichkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes konsequent zu nutzen. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass der Ausbau des Ganztags nicht zulasten bestehender Angebote der Kinder- und Jugendarbeit geht. Wichtig sei außerdem, dass die bewährte Qualität der Jugendarbeit auch im Rahmen von Ganztagsangeboten erhalten bleibt.

Das Ganztagsförderungsgesetz tritt am 1. August 2026 in Kraft. Damit werden die Rahmenbedingungen für eine stärkere Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickelt.

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