Jugendverbandsarbeit der Werke, Verbände und Freikirchen
In Jugendverbänden und ihren Zusammenschlüssen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mit verantwortet. In den Jugendverbandsprogrammen des KJP ist die Förderung von Kursen, Arbeitstagungen, Personalkosten und Sonstigen Einzelprojekten vorgesehen.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Förderanträge können die Bundesstellen der Werke, Verbände und Freikirchen einreichen, sofern sie Mitglieder bzw. außerordentliche Mitglieder der aej sind und ein eigenständiger und anerkannter Jugendverband sind.
Dabei wird vorausgesetzt,
- dass der Bundesverband und mindestens sieben Landesverbände, davon mindestens zwei Landesverbände in den neuen Bundesländern, von den zuständigen obersten Landesjugendbehörden anerkannt sind, und der Bundesverband mindestens 4000 Mitglieder unter 27 Jahren nachweist.
- dass der Verband oder der Zusammenschluss von Verbänden Jugendarbeit nach eigener Satzung oder Ordnung leistet,
- dass der Verband oder der Zusammenschluss von Verbänden in der Geschäftsführung und in der Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel eigenständig ist,
- dass eine demokratische Wahl der eigenen Verbandsleitung durch den Jugendbereich aufgrund der Satzung oder einer eigenen Ordnung gewährleistet ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, Programme und Projekte, deren Themen dem Leitbild des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) entsprechen. Dazu gehören:
- Kurse
Kurse sind Veranstaltungen mit überwiegendem Lehr- oder Fortbildungscharakter. Sie dienen der Information sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung und werden mit Referaten, Diskussionen und Aktionen durchgeführt. - Arbeitstagungen
Als Arbeitstagungen gelten Veranstaltungen, zu denen ein ausgewählter Teilnehmer*innenkreis mit dem Ziel eingeladen wird, die fachliche Arbeit des Trägers zu konzipieren, zu planen oder auszuwerten. - Personalkosten
Hierbei handelt es sich um eine Förderung der Strukturen des*der jeweiligen Antragsteller*in. Voraussetzung sind genehmigte Personalstellen. - Sonstige Einzelprojekte
Es handelt sich dabei um Projekte, die aufgrund ihrer Art oder ihres Volumens an Teilnehmer*innenzahlen oder Kosten über den Rahmen der Arbeitstagungen und Kurse hinausgehen. Darunter fallen u.a. Kleinaktivitäten, Sonder- und Großveranstaltungen, Wettbewerbe, Publikationen und Arbeitsmaterialien.
Wie funktioniert das Förderverfahren?
Zielvereinbarung und Zielerreichung
Maßnahmen für das laufende Jahr müssen bis Ende Februar bei der aej beantragt werden. Danach wird die jeweilige Maßnahme in einem Zielvereinbarungsgespräch beraten. Wenn die Maßnahme beendet ist, wird sie anschließend im Zielerreichungsgespräch ausgewertet. Beide Gespräche finden jährlich statt.
Formulare und Infos zum Download
Alle benötigten Formulare und Merkblätter erhalten Sie in unserem Downloadcenter.