Energiekostenzuschuss über den Härtefallfonds des BMFSFJ

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt gemeinnützige soziale Organisationen und Einrichtungen mit einem Zuschuss, um sie von den gestiegenen Gas- und Strompreisen zu entlasten, die in den Jahren 2022 und/oder 2023 infolge des Kriegs gegen die Ukraine entstanden sind.

Heizungsthermostat auf Stufe 3/Sonne

Foto: sasel77/stock.adobe.com

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Wer kann einen Antrag auf Zuschuss stellen?

Das BMFSFJ hat zur Abmilderung der Folgen steigender Energiekosten aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine die sogenannte Härtefallregelung für „Soziale Träger“ beschlossen. Diese Regelung dient der Sicherung der Trägerlandschaft der gemeinnützig organisierten sozialen Organisationen und Einrichtung im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ.

Antragsberechtigt sind alle Organisationen, die im Jahr 2022 und 2023 Fördermittel aus dem BMFSFJ erhalten. Die Förderung ist im Zentralstellenverfahren organisiert, so dass die Anträge über die aej gestellt werden.

Was tun, wenn die Energiekostenabrechnung nicht bis zum Antragstermin vorliegt?

Sofern noch keine endgültige Nebenkostenabrechnung für 2022 vorliegt, reichen zunächst auch andere Unterlagen aus, die die Angaben im Antrag plausibel darstellen können. Dies kann z.B. sein

  • eine Energiekostenabrechnung des Vermieters, die über einen Verteilschlüssel umgerechnet wurde,
  • oder auch eine anderweitig begründete Hochrechnung der Energiekosten.

Sobald die endgültigen Belege vorliegen, reichen Sie diese bitte ihrem Antrag entsprechend zugeordnet nach.

Wie sind förderfähige und nicht förderfähige Bereiche abzugrenzen?

Die Energie- und Stromrechnungen liegen meistens für alle Abteilungen in einer Geschäftsstelle vor. Da gemäß Richtlinie nur ein Bereich förderfähig ist, bitten wir Sie den förderfähigen Anteil an der Strom- und Energierechnung wie folgt zu ermitteln: anhand der Anzahl der Mitarbeiter*innen des zugrundeliegenden Programms. Am Beispiel eines Diakonisches Werks mit angenommen 15 Mitarbeiter*innen insgesamt, davon 7 Mitarbeiter*innen für FSJ und BFD bedeutet dies, dass 7/15 Strom- und Energiekosten eingebracht werden. Auf das Ergebnis ist die Bagatellgrenze in Höhe von 500 € anzuwenden.

Antrag stellen

Konnten alle Fragen geklärrt werden, steht der Antragstellung nichts mehr im Weg.

Anträge können bis zum Antragsschluss, am 25.7.2023, in der aej bei Silke Meyer eingereicht werden.

Bis zum 30.8.2023 besteht Gelegenheit zur Kontrolle Anträge und zur Klärung offener Fragen.


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Infos und Antrag


Links

Weitere Infos



Kontakt

Silke Meyer
Sachbearbeiterin für den Härtefallfonds des BMFSFJ
Marianne Malten
Sachbearbeiterin Öffentliche Förderung
Susanne Fick
Leiterin Förderung und Finanzen

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