Begegnungen mit den USA

Deutsch-amerikanische Begegnungsprogramme fördert die aej aus Sondermitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP). Gefördert werden Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen.

Flagge der USA

Foto: Justin Cron/Unsplash

Seite weiterempfehlen Seite Drucken

+++ Hinweis: Aufgrund der angespannten Haushaltssituation kann das Sonderprogramm USA in 2024 nicht fortgesetzt werden. Anträge für das Haushaltsjahr 2024 können wieder im Rahmen des regulären Antragsverfahrens und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gestellt werden. +++

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Formaten zählen:

  • Jugendbegegnungen
    Internationale Begegnungen zwischen Jugendlichen aus Deutschland und den USA. Die beiden Jugendgruppen führen gemeinsam ein thematisch orientiertes Begegnungsprogramm durch.
     
  • Fachkräftemaßnahmen
    Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der Erarbeitung neuer Konzepte, der Pflege und Vertiefung der Partnerschaft sowie der jugendpolitischen Beziehungen.
     
  • Kleinaktivitäten
    Mit dem Modellprojekt sollen kleinere Projekte gefördert werden, die im üblichen Festbetragsverfahren nicht beantragt werden können. Das sind z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere offene Veranstaltungen, die nicht mit einer Teilnehmerliste abgerechnet werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderanträge können von allen evangelischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und von anderen Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gestellt werden.

Welche Förderbedingungen sind zu erfüllen?

Gefördert werden können Programme, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen.

Jugendbegegnungen:

  • Dauer: mindestens 5 und maximal 30 Tage
  • Teilnehmende: Zahl der Teilnehmenden aus den beiden Ländern soll ausgewogen sein. Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 15 Teilnehmende zzgl. Max. 2 Betreuer anerkannt.
  • Alter Teilnehmende: mindestens 8 Jahre alt, bis höchstens 26 Jahre alt

Fachkräftemaßnahmen:

  • Dauer bei bilateralen Fachkräftemaßnahmen höchstens 30 Tage
  • Hospitationen und Praktika max. 3 Monate
  • Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 10 Fachkräften anerkannt.

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Förderung von Jugendbegegnungen

In Deutschland:

  • Tagessätze bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und amerikanische Jugendliche
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

In den USA:

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,08 € je Entfernungskilometer zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Jugendliche, höchstens 300 €

Förderung von Fachkräfteprogrammen

In Deutschland:

  • Tagessätze bis zu 40 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und amerikanische Fachkräfte
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

In den USA:

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,08 € je Entfernungskilometer zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Fachkraft aus Deutschland, höchstens 500 €.

Förderung von Kleinprojekten

  • Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 1000 €. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtsumme als Eigenmittel einbringen. Genauere Informationen erhalten Sie über die aej-/ESG-Geschäftsstelle.

Fristen

Antrag

Anträge für das Folgejahr müssen bis spätestens 1. November des Vorjahres bei der aej gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme in der aej/ESG-Geschäftsstelle vorliegen.

Formulare und Infos zum Download

Wichtige Formblätter und Informationen für Ihren Antrag


Wichtige Formblätter und Informationen für den Verwendungsnachweis


Wenn Sie einen internationalen Austausch mit amerikanischen Partnern planen, dann schauen Sie bitte auch in unser Merkblatt Internationale Jugendarbeit für weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen.

Weitere Informationen zur internationalen Jugendarbeit



Kontakt

Katrin Rönnfeldt
Sachbearbeiterin für Öffentliche Förderung

Seite weiterempfehlen Seite Drucken

Wir empfehlen

Wichtige Information

Merkblatt zur Förderung der Internationalen Jugendarbeit

Das Merkblatt gibt erste Informationen zu Informationen zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren an die Hand und vermittelt einen Überblick darüber, ob und wie eine finanzielle Förderung eines geplanten Begegnungsprogramms möglich ist.

Fachbegriffe erklärt

Glossar: Förderung der Internationalen Jugendarbeit

Was verbirgt sich hinter der DAC-Liste oder was besagt das Gastgeberprinzip. Das Glossar zur Förderung der Internationalen Jugendarbeit gibt Auskunft und erklärt Begriffe und Zusammenhänge.

Begegnungen qualifizieren

Coaching-Programm Internationale Jugendarbeit

Coaches von aej und ESG unterstützen mit einem persönlichen Beratungsangebot und gehen gezielt auf die Fragen von Leiter*innen internationaler Begegnungen ein. Dieses Angebot ist vor allem für Träger von Interesse, die ein Begegnungsprogramm zum ersten Mal planen.