Bildungsveranstaltungen zu den Themen: Ernährung - ländliche Räume - Landwirtschaft
Wer Bildungsveranstaltungen zu den Themen Ernährung, ländliche Räume und Landwirtschaft anbieten will, kann gefördert werden, wenn er mit der aej kooperiert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nationale und internationale Bildungsveranstaltungen zu folgenden Themen:
- Ernährung,
- Leben und arbeiten in ländlichen Räumen,
- Jugendbeteiligung in ländlichen Räumen,
- Landwirtschaft, Wald,
- Fischerei und Meer.
aej-Mitglieder, die Bildungsveranstaltungen zu diesen Themen planen, können mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert werden. Voraussetzung ist die Kooperation mit der aej.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Den Antrag für eine Bildungsveranstaltung in Kooperation stellt die aej/ejl. Interessierte aej-Mitglieder und ihre Untergliederungen legen dazu der aej/ejl ihre Interessensbekundung vor. Siehe hierzu auch: Wie funktioniert das Förderverfahren.
Welche Förderbedingungen sind zu erfüllen?
- Nationale Veranstaltungen: An der Bildungsveranstaltung nehmen mindestens 20 Personen (ohne Referent*innen) teil (gilt für nationale Veranstaltungen). In begründeten Ausnahmen ist eine geringere Mindestteilnehmerzahl möglich.
- Internationale Maßnahmen: Hier gibt gibt es keine Mindestteilnehmer*innenzahl.
- Die Angebote richten sich an Multiplikator*innen.
- Doppelförderung mit anderen Bundesmitteln ist nicht möglich.
- Alle Veranstaltungen müssen vor dem Maßnahmenbeginn vom Bundeslandwirtschaftsmisnisterium (BMEL) genehmigt werden.
- Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Bericht vorzulegen.
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Bis zu 50 Prozent der Kosten nach Bundesreisekostengesetz werden gefördert. Dazu gehören:
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
- Referent*innen- und Dolmetscher*innenkosten,
- Fahrtkosten,
- Kosten für Exkursionen, Tagungsraummiete und Tagungstechnik.
Wie funktioniert das Förderverfahren?
aej-Mitglieder, die eine Bildungsveranstaltung planen, legen im Vorjahr der aej/ejl ihre Interessensbekundung vor. Auf dieser Basis gehen das Mitglied und die aej/ejl die Kooperation ein und erfüllen die Voraussetzung für die Förderung. Die Abrechnung erfolgt über die aej. Organisation und Durchführung verantwortet in erster Linie das Mitglied.
Wenn Veranstaltungen ausfallen, können dafür andere Veranstaltungen stattfinden. Gegebenenfalls ist so auch im laufenden Jahr kurzfristig eine Förderung möglich.
Ausführlich ist das Verfahren in den Förderhinweisen beschrieben.
Fristen
- Interessensbekundung: Bis Oktober des Vorjahres muss der aej/ejl die Interessensbekundung vorliegen.
- Veranstaltungsprogramm: Bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme wird der aej/ejl das Programm vorgelegt.
- Verwendungsnachweis: Spätestens sechs Wochen nach der Maßnahme wird die Veranstaltung mit aej abgerechnet.
Was ist das BMEL-Programm Förderung bundeszentraler Informationsveranstaltungen?
Mit dem Programm Bundeszentrale Informationsveranstaltungen (BZI) fördert das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) themenspezifische Bildungsveranstaltungen, die einen Bezug zu den Themen des BMEL haben. Die Zuwendung ist zweckgebunden zur teilweisen Deckung der Ausgaben bestimmt. Das Geld muss jedes Jahr neu beim BMEL beantragt werden. Die Förderungen ist gerade für größere, teurere und mehrtägige Veranstaltungen interessant.
Formulare und Infos zum Download
Alle benötigten Formulare und Merkblätter, Förderhinweise und Logos erhalten Sie in unserem Downloadcenter.
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