Begegnungen mit Tschechien

Deutsch-tschechische Begegnungen fördert die aej aus Sondermitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP). Gefördert werden Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen.

Grafitti auf der John Lennon Wall, Prag

Foto: Pixabay/CSalem

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Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Formaten zählen:

  • Jugendbegegnungen
    Internationale Begegnungen zwischen Jugendlichen aus Deutschland und Tschechien. Die beiden Jugendgruppen führen gemeinsam ein thematisch orientiertes Begegnungsprogramm durch.
     
  • Fachkräftemaßnahmen
    Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der Erarbeitung neuer Konzepte, der Pflege und Vertiefung der Partnerschaft sowie der jugendpolitischen Beziehungen.
     
  • Kleinaktivitäten
    Mit dem Modellprojekt sollen kleinere Projekte gefördert werden, die im üblichen Festbetragsverfahren nicht beantragt werden können. Das sind z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere offene Veranstaltungen, die nicht mit einer Teilnehmerliste abgerechnet werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderanträge können von allen evangelischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und von anderen Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gestellt werden.

Welche Förderbedingungen sind zu erfüllen?

Gefördert werden können Programme, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen.

Jugendbegegnungen

  • Dauer: mindestens 5 und maximal 30 Tage
  • Teilnehmende: Zahl der Teilnehmenden aus den beiden Ländern soll ausgewogen sein. Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 15 Teilnehmende zzgl. Max. 2 Betreuer anerkannt.
  • Alter Teilnehmende: mindestens 8 Jahre alt, bis höchstens 26 Jahre alt

Fachkräftemaßnahmen

  • Dauer bei bilateralen Fachkräftemaßnahmen höchstens 30 Tage
  • Hospitationen und Praktika max. 3 Monate
  • Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 10 Fachkräften anerkannt.

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Förderung von Jugendbegegnungen

In Deutschland

  • Tagessätze bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und tschechische Jugendliche
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

In Tschechien

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Jugendliche, höchstens 300 €

Förderung von Fachkräftegrogrammen

In Deutschland

  • Tagessätze bis zu 40 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und tschechische Fachkräfte
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

In Tschechien

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Fachkraft aus Deutschland, höchstens 500 €.

Förderung von Kleinprojekten

Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 1000 EUR. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtsumme als Eigenmittel einbringen. Genauere Informationen erhalten Sie über die aej-/ESG-Geschäftsstelle.

Wie funktioniert das Förderverfahren?

Fristen

Antrag

Anträge für das Folgejahr müssen bis spätestens 1. September des Vorjahres bei der aej gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Formulare und Infos zum Download

Alle benötigten Formulare und Merkblätter erhalten Sie in unserem Downloadcenter.

Zum Downloadcenter


Kontakt

Jan-Hinrich Rebenstorf
Sachbearbeiter Öffentliche Förderung

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Wichtige Information

Merkblatt zur Förderung der Internationalen Jugendarbeit

Das Merkblatt gibt erste Informationen zu Informationen zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren an die Hand und vermittelt einen Überblick darüber, ob und wie eine finanzielle Förderung eines geplanten Begegnungsprogramms möglich ist.

Fachbegriffe erklärt

Glossar: Förderung der Internationalen Jugendarbeit

Was verbirgt sich hinter der DAC-Liste oder was besagt das Gastgeberprinzip. Das Glossar zur Förderung der Internationalen Jugendarbeit gibt Auskunft und erklärt Begriffe und Zusammenhänge.

Begegnungen qualifizieren

Coaching-Programm Internationale Jugendarbeit

Coaches von aej und ESG unterstützen mit einem persönlichen Beratungsangebot und gehen gezielt auf die Fragen von Leiter*innen internationaler Begegnungen ein. Dieses Angebot ist vor allem für Träger von Interesse, die ein Begegnungsprogramm zum ersten Mal planen.