Begegnungen mit Tschechien
Deutsch-tschechische Begegnungen fördert die aej aus Sondermitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP). Gefördert werden Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Formaten zählen:
- Jugendbegegnungen
Internationale Begegnungen zwischen Jugendlichen aus Deutschland und Tschechien. Die beiden Jugendgruppen führen gemeinsam ein thematisch orientiertes Begegnungsprogramm durch.
- Fachkräftemaßnahmen
Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der Erarbeitung neuer Konzepte, der Pflege und Vertiefung der Partnerschaft sowie der jugendpolitischen Beziehungen.
- Kleinaktivitäten
Mit dem Modellprojekt sollen kleinere Projekte gefördert werden, die im üblichen Festbetragsverfahren nicht beantragt werden können. Das sind z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere offene Veranstaltungen, die nicht mit einer Teilnehmerliste abgerechnet werden.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Förderanträge können von allen evangelischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und von anderen Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gestellt werden.
Welche Förderbedingungen sind zu erfüllen?
Gefördert werden können Programme, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen.
Jugendbegegnungen
- Dauer: mindestens 5 und maximal 30 Tage
- Teilnehmende: Zahl der Teilnehmenden aus den beiden Ländern soll ausgewogen sein. Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 15 Teilnehmende zzgl. Max. 2 Betreuer anerkannt.
- Alter Teilnehmende: mindestens 8 Jahre alt, bis höchstens 26 Jahre alt
Fachkräftemaßnahmen
- Dauer bei bilateralen Fachkräftemaßnahmen höchstens 30 Tage
- Hospitationen und Praktika max. 3 Monate
- Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 10 Fachkräften anerkannt.
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Förderung von Jugendbegegnungen
In Deutschland
- Tagessätze bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und tschechische Jugendliche
- Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag
In Tschechien
- Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
- Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Jugendliche, höchstens 300 €
Förderung von Fachkräftegrogrammen
In Deutschland
- Tagessätze bis zu 40 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und tschechische Fachkräfte
- Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag
In Tschechien
- Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
- Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Fachkraft aus Deutschland, höchstens 500 €.
Förderung von Kleinprojekten
Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 1000 EUR. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtsumme als Eigenmittel einbringen. Genauere Informationen erhalten Sie über die aej-/ESG-Geschäftsstelle.
Wie funktioniert das Förderverfahren?
Fristen
Antrag
Anträge für das Folgejahr müssen bis spätestens 1. September des Vorjahres bei der aej gestellt werden.
Verwendungsnachweis
Formulare und Infos zum Download
Alle benötigten Formulare und Merkblätter erhalten Sie in unserem Downloadcenter.