Begegnungen mit Russland

Deutsch-russische Begegnungen werden von der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert. Die aej unterstützt die Antragsteller*innen aus evangelischen Einrichtung während des gesamten Förderverfahrens. Dazu zählt auch die Auszahlung der Fördermittel an die Träger.

Hand, in den russischen Nationalfarben bemalt

Foto: Unsplash/Elena Mozhvilo

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Hinweis zur aktuellen Lage:

Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Stiftung Deutsch-Russischer-Jugendaustausch die Förderung von Maßnahmen ausgesetzt.

Sollten aktuell neue Begegnungen geplant werden, hilft die aej aus und stellt KJP-Mittel bereit. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen den Kontakt zu uns auf.


Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Formaten zählen:

  • Jugendbegegnungen
    Internationale Begegnungen zwischen Jugendlichen aus Deutschland und Russland. Die beiden Jugendgruppen führen gemeinsam ein thematisch orientiertes Begegnungsprogramm durch.
     
  • Fachkräftemaßnahmen
    Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der Erarbeitung neuer Konzepte, der Pflege und Vertiefung der Partnerschaft sowie der jugendpolitischen Beziehungen.
     
  • Kleinprojekte „4x1 ist einfacher“
    Mit dem Modellprojekt „4x1 ist einfacher“ werden kleinere Projekte gefördert, die im üblichen Festbetragsverfahren nicht beantragt werden können. Das sind z.B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere offene Veranstaltungen, die nicht mit einer Teilnehmerliste abgerechnet werden.

Nicht gefördert werden:

  • einseitige Studienreisen
  • Rundreisen/Kurzprogramme mit touristischem Einschlag
  • Chor-, Orchester-, Konzertreisen ohne Begegnung/gemeinsamer Aktivität mit einer Partnerorganisation
  • sportliche Wettbewerbe
  • Maßnahmen mit universitären/schulischen Zwecken

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderanträge können von allen evangelischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und von anderen Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gestellt werden.

Welche Förderbedingungen sind zu erfüllen?

Gefördert werden können Programme, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Dauer: mindestens 5 und maximal 30 Tage
  • Teilnehmende: Zahl der Teilnehmenden aus den beides Ländern soll ausgewogen sein. Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 15 Teilnehmende zzgl. Max. 2 Betreuer anerkannt.
  • Alter Teilnehmende: mindestens 8 Jahre alt, bis höchstens 26 Jahre alt

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Förderung von Jugendbegegnungen

Jugendbegegnungen in Deutschland:

  • Tagessätze bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und russische Jugendliche
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

Jugendbegegnungen in der Russischen Föderation:

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zw. Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Für Projekte in den Föderationskreisen Sibirien und Ferner Osten gelten abweichende Festbeträge (Sibirien 550 € pro Person; Fernost 650 € pro Person).
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Jugendliche, höchstens 300 €

Förderung von Fachkräfteprogrammen

Fachkräfteprogramme können unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Dauer bei bilateralen Fachprogrammen höchstens 30 Tage
  • Hospitationen und Praktika max. 3 Monate
  • Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 10 Fachkräften anerkannt.

Förderung von Fachkräfteprogrammen in Deutschland

  • Tagessätze bis zu 40 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und russische Fachkräfte
  • Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetschende: bis zu 305 € pro Programmtag

Förderung von Fachkräfteprogrammen in der Russischen Föderation

  • Fahrt-/Flugkostenzuschuss: 0,12 € je Entfernungskilometer zw. Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort.
  • Für Projekte in den Föderationskreisen Sibirien und Ferner Osten gelten abweichende Festbeträge (Sibirien 550 € pro Person; Fernost 650 € pro Person).
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Fachkräfte aus Deutschland, höchstens 500 €.

Förderung von Kleinprojekten „4x1 ist einfacher“

Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 1000 EUR. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtsumme als Eigenmittel einbringen. Genauere Informationen erhalten Sie über die aej-/ESG-Geschäftsstelle.

Wie funktioniert das Förderverfahren?

Fristen

Antrag

Anträge für das Folgejahr müssen bis spätestens 1. September des Vorjahres bei der aej gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Formulare und Infos zum Download

Alle benötigten Formulare und Merkblätter erhalten Sie in unserem Downloadcenter.

Zum Downloadcenter


Kontakt

Jan-Hinrich Rebenstorf
Sachbearbeiter Öffentliche Förderung

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