Begegnungen mit Israel

Deutsch-israelische Begegnungsprogramme fördert die aej aus Sondermitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP). Gefördert werden Jugendbegegnungen und Fachkräftemaßnahmen.

Tel Aviv, Israel, Carmel Market

Foto: Unsplash/Bartosz Kwitkowski

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Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Formaten zählen:

  • Jugendbegegnungen
    Internationale Begegnungen zwischen Jugendlichen aus Deutschland und Israel. Die beiden Jugendgruppen führen gemeinsam ein thematisch orientiertes Begegnungsprogramm durch.
     
  • Fachkräftemaßnahmen
    Projekte mit hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit. Sie dienen dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, der Erarbeitung neuer Konzepte, der Pflege und Vertiefung der Partnerschaft sowie der jugendpolitischen Beziehungen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderanträge können von allen evangelischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und von anderen Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gestellt werden.

Welche Förderbedingungen sind zu erfüllen?

Gefördert werden können Programme, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Jugendbegegnungen:

  • Dauer: mindestens 7, in der Regel bis zu 15 Tage. Gefördert werden max. 12 Tage
  • Teilnehmende: Zahl der Teilnehmenden aus den beiden Ländern soll ausgewogen sein. Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 15 Teilnehmende incl. max. 2 Betreuer anerkannt.
  • Alter Teilnehmende: mindestens 8 Jahre alt, bis höchstens 26 Jahre alt

Fachkräftemaßnahmen:

  • Dauer bei bilateralen Fachkräftemaßnahmen mindestens 7, in der Regel bis zu 15 Tage. Gefördert werden max. 12 Tage
  • Für die Errechnung der Zuwendung werden grundsätzlich bis zu 10 Fachkräften anerkannt.

Was wird in welcher Höhe gefördert?

Förderung von Jugendbegegnungen

In Deutschland:

  • Tagessätze bis zu 24 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und israelische Jugendliche
  • Flugkostenzuschuss pro Teilnehmende aus Israel 280 EUR (max.)

In Israel:

  • Flugkostenzuschuss pro Teilnehmende aus Deutschland 360 EUR (max.)
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 30 € pro teilnehmende Jugendliche, höchstens 300 €

Förderung von Fachkräfteprogrammen

In Deutschland:

  • Tagessätze bis zu 40 € je Tag und Teilnehmenden für deutsche und israelische Fachkräfte
  • Flugkostenzuschuss pro Teilnehmende aus Israel 280 EUR (max.)

In Israel:

  • Flugkostenzuschuss pro Teilnehmende aus Deutschland 360 EUR (max.)
  • Zuschlag für die Vorbereitung und Auswertung 50 € pro teilnehmende Fachkraft aus Deutschland, höchstens 500 €.

Förderung von Kleinprojekten

  • Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 1.000 €. Der Antragsteller muss mindestens 10 % der Gesamtsumme als Eigenmittel einbringen. Genauere Informationen erhalten Sie über die aej-/ESG-Geschäftsstelle.

Wie funktioniert das Förderverfahren?

Anträge auf Förderung sollten spätestens bis zum 1. September des Vorjahres in der aej/ESG-Geschäftsstelle vorliegen. Im Februar erfolgt in der Regel von den geldgebenden Stellen die Jahresbewilligung, so dass kurz nach diesem Zeitpunkt die Weiterleitungsverträge an die Antragsteller*innen versandt werden können, und damit die schriftliche Bestätigung über die voraussichtliche Mindestförderhöhe.

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme reicht der örtliche Träger einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Fördermittel bei der aej/ESG-Geschäftsstelle ein.

Fristen

Antrag

Antragsfrist ist der 1. September des Vorjahres.
Sollten Sie schon vor diesem Datum zahlungspflichtige Buchungen planen (vorzeitiger Maßnahmebeginn), nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis muss 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme in der aej/ESG-Geschäftsstelle vorliegen.

Formulare und Infos zum Download

Alle benötigten Formulare und Merkblätter erhalten Sie in unserem Downloadcenter.

Zum Downloadcenter


Kontakt

Peter Wünsch
Sachbearbeiter für Öffentlichen Förderung

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