Was wird in welcher Höhe gefördert?

Die unterschiedlichen Programmformate werden in Form von Tagegeldern, Zuschüssen zu Reisekosten und zur Vorbereitung gefördert. Die Höhe hängt vom Programmformat und davon ab, ob die Begegnung in Deutschland oder im Ausland stattfindet.

Schiffchen aus einem Geldschein gefaltet

Foto: klimkin/Pixabay

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Inlandsbegegnungen

Mögliche Höchstförderung pro Teilnehmer*in (TN)

Jugendbegegnungen und Workcamps

  • Tagegelder für die TN beider Gruppen: 24,-€

Fachkräftemaßnahmen

  • Tagegelder für die TN beider Gruppen: 40,- € und in Ausnahmefällen
  • Sprachmittler*innen: 305,- € pro Tag

Fahrtkostenzuschüsse

können bei Partnern aus folgenden Ländern gefördert werden:

  • Israel und Palästina: 280,- €
  • Entwicklungsländer (nach Definition des BMFSFJ): 0,08 € pro Flugkilometer (berechnet nach www.luftlinie.org). Dabei wird die Entfernung nicht für Hin- und Rückreise, sondern nur für die einfache Strecke zugrunde gelegt.

Auslandsbegegnungen

Aufgrund des Gastgeberprinzips werden bei Auslandsbegegnungen ausschließlich die Reisekosten zum Partner gefördert. Die Höchstförderung pro Teilnehmer*in (TN) schlüsseln sich auf, wie folgt:

Europäisches Ausland

  • 0,12 € pro Reisekilometer (berechnet nach www.google.de/maps). Dabei wird die Entfernung nicht für Hin- und Rückreise, sondern nur für die einfache Strecke zugrunde gelegt.

Außereuropäisches Ausland

  • 0,08 € pro Flugkilometer (berechnet nach www.luftlinie.org). Dabei wird die Entfernung nicht für Hin- und Rückreise, sondern nur für die einfache Strecke zugrunde gelegt.

Israel und Palästina

  • 360,- €

Pauschale für Vorbereitungskosten

  • 30,- € pro Teilnehmer*in, maximal 300,- € (Jugendbegegnungen und Workcamps)
  • Pauschale für Vorbereitungskosten: 50,- € pro Teilnehmer*in, maximal 500,- € (Fachkräftemaßnahmen)

Bitte beachten!

Bei der Kalkulation der Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass die höchstmögliche Förderung in aller Regel nicht gewährt werden kann, da das Antragsvolumen die verfügbaren Mittel bei weitem übersteigt. Sollte ein Defizit entstehen, kann die aej/ESG-Geschäftsstelle nicht verantwortlich gemacht oder in Anspruch genommen werden.

In der Vergangenheit konnte die aej/ESG-Geschäftsstelle vorab ca. 50 Prozent der Höchstförderung zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl der pro Jahr abgerechneten Programme stieg die Summe.

Auszahlung

Der erste Abschlag wird in der Regel vier Wochen vor Maßnahmenbeginn gezahlt. Eine weitere Zahlung erfolgt nach Abrechnung der Maßnahme.


Kontakt

Katrin Rönnfeldt
Sachbearbeiterin für Öffentliche Förderung

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